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Hilfsangebote im Rahmen der Gewaltprävention

Die gegenwärtigen anhaltenden Beschränkungen können die Gefahr für Streit, häusliche oder sexualisierte Gewalt erhöhen. Daher möchten wir hier in einer Übersicht auf bestehende Einrichtungen und Personen hinweisen, an die sich betroffene Kinder und Jugendliche oder Personen, die auf Gewalt in ihrem Umfeld aufmerksam werden, wenden können.

Bei Erfahrung von häuslicher oder sexueller Gewalt können sich betroffene Kinder und Jugendliche oder Personen, die auf Gewalt in ihrem Umfeld aufmerksam werden, u. a. bei nachfolgend genannten Personen und Einrichtungen beraten lassen:

 

Einrichtungen außerhalb der Schule

  • Die Nummer gegen Kummer ist unter Tel. 116 111 montags bis samstags von 14 –20 Uhr erreichbar.
  • Bei der bke-Jugendberatung können Jugendliche andere junge Menschen als Gesprächspartner finden und Kontakt zu erfahrenen Beraterinnen und Beratern aufnehmen.
  • Das Hilfetelefon ist unter Tel. 0800 22 55 530 bei allen Fragen und für Hilfe bei sexuellem Kindesmissbrauch für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag, Mittwoch und Freitag von 9 –14 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 15 –17 Uhr.
  • Save me online hilft, wenn statt einer telefonischen Beratung bei sexuellem Kindesmissbrauch lieber Online-Hilfe per E-Mail gewünscht ist.
  • Auf dem Hilfeportal Sexueller Missbrauch finden Betroffene weitere Informationen und Ansprechpartner.

Regionaler Ansprechpartner

Ansprechpartner innerhalb der Schule

 

CEG-Schülerkarte

Im Schuljahr 2018/19 wurden für alle Schülerinnen und Schüler Schülerkarten im Scheckkarten-Format eingeführt. Zum einen soll damit der Kauf bzw. die Ausgabe von vorbestelltem Essen in der Mensa erleichtert werden. Zum anderen soll die Karte z.B. auch bei der Schulbücherausleihe eingesetzt werden. Schließlich kann die Karte auf Wunsch auch mit eigenem Foto versehen und als Schülerausweis genutzt werden.

Bei Teilnahme am i-NET-Menue entfällt durch Nutzung der Karte künftig das Ausdrucken des Essensbons: Ihr Kind muss nur die Karte auf den Kartenleser legen und erhält sein vorbestelltes Essen. Außerdem kann es, sofern auf dem i-NET-Menue-Konto Guthaben verbucht ist, mit der Karte bargeldlos warmes Essen oder auch Snacks kaufen. Das i-NET-Menue-Guthaben kann wie bisher schon durch Überweisung eines frei wählbaren Geldbetrages auf das i-NET-Menue-Konto oder künftig auch durch Einzahlung von Bargeld am Kiosk-Terminal in der Mensa erhöht werden.

Auf der Karte selbst ist kein Guthaben, sondern lediglich ein Code elektronisch gespeichert (ansonsten keine weiteren Daten!). Erst in der i-NET-Menue-Software wird diesem Code dann der zugehörige Schüler und sein Guthaben zugeordnet. Für die Buchausleihe wird die Karte außerdem mit einem Barcode versehen, der in der Bibliothekssoftware mit dem Namen des jeweiligen Schülers verknüpft ist.

Da wir den Datenschutz sehr ernst nehmen, bieten wir die Karte mit verschieden umfangreicher Bedruckung an. In der Grundvariante enthält die Karte bis auf den elektronisch gespeicherten Code (i-NET-Menue) und den Barcode für die Bibliothek keine weiteren Daten. Wir empfehlen jedoch zusätzlich zumindest den Aufdruck des Schüler-Namens (hilfreich z.B., wenn die Karte verloren geht). Auf Wunsch kann zusätzlich das Geburtsdatum sowie ein Foto aufgedruckt werden, um die Karte als Schülerausweis nutzen zu können.

Übertritt aufs Gymnasium (5. Jgst.)

Zum Übertritt berechtigen nur Übertrittszeugnisse, die im Mai des aktuellen Schuljahres ausgestellt wurden. Grundsätzlich können nur Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die am 30. September des laufenden Jahres das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet der Schulleiter. Nachfolgend werden die wichtigsten Übertrittsregelungen skizziert.

Übertritt aus Jgst. 4 einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Volksschule

Schüler/innen mit einer Durchschnittsnote aus den Fächern Deutsch / Mathematik / Heimat- und Sachunterricht von mindestens 2,33 im Übertrittszeugnis können direkt für das Gymnasium angemeldet werden. Andernfalls ist für den Übertritt die erfolgreiche Teilnahme am Probeunterricht des Gymnasiums erforderlich. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen für Schüler/innen mit nichtdeutscher Muttersprache und Aussiedlerschüler/innen möglich.

Übertritt aus Jgst. 5 einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Mittelschule / Realschule

Grundsätzlich liegt die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums vor, wenn im Jahreszeugnis der Notendurchschnitt aus Deutsch und Mathematik mindestens 2,0 (Mittelschule) bzw. 2.5 (Realschule) erreicht wird. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen für Schüler/innen mit nichtdeutscher Muttersprache und Aussiedlerschüler/innen möglich.
Schüler/innen, die in den Fächern Deutsch und Mathematik im Zwischenzeugnis mindestens die zuvor genannten Durchschnittsnoten erzielt haben, können während der Einschreibewoche vorangemeldet werden. Die endgültige Anmeldung erfolgt dann in den ersten drei Ferientagen der Sommerferien mit dem Original des Jahreszeugnisses. Selbstverständlich können in den ersten drei Ferientagen auch Schüler/innen angemeldet werden, die zwar im Zwischenzeugnis noch nicht den erforderlichen Notendurchschnitt erreicht haben, jedoch im Jahreszeugnis die Eignung für die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums nachweisen.

Übertritt ohne Eignungsfeststellung einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Grund-, Mittel- oder Realschule

Für den Übertritt ans Gymnasium ist die erfolgreiche Teilnahme am Probeunterricht des Gymnasiums erforderlich. Dies gilt u.a. für Übertritte aus den privaten Montessori-Schulen, der Freien Waldorfschule und der Franconian International School.

Probeunterricht

Der Probeunterricht (in den Fächern Deutsch und Mathematik) findet in der Regel zentral für alle Erlanger Gymnasien statt. Die Teilnahme am Probeunterricht ist erfolgreich, wenn in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wurde. Außerdem werden auch die Schüler/innen aufgenommen, die in beiden Fächern die Note 4 erreicht haben und deren Erziehungsberechtigte dies beantragen.

 

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