| CEG von A bis Z, Fachschaft Informatik, L-Q
Ab der 6. Klasse können naturwissenschaftlich interessierte Schülerinnen und Schüler in das Wahlfach MINT-AG eintreten.
Hier werden LEGO MINDSTORMS-Roboter mit einer Vielzahl von Sensoren konstruiert und in verschiedenen Programmierumgebungen programmiert (Physical Computing).
Die Schülerinnen und Schüler entwerfen auch Spiele, Clips, Quiz etc. und programmieren sie mit z. B. Scratch.
Unter Einsatz von CAD-Software und blockbasierter Programmierung werden 3D-Modelle erstellt und auf dem schuleigenen 3D-Drucker ausgedruckt.
Und vieles mehr! Wir freuen uns auf dich!
Iris Deinlein
Bei der Konstruktion und Programmierung der LEGO MINDSTORMS-Roboter
Beim Ausprobieren der geschriebenen Programme
Bei der Spiele-Entwicklung
Beispiele für entstandene Spiele
Pong-Spiel in verschiedenen Variationen
3D-Werk eines Schülers bei der Ausführung
Die Werke werden filigraner...
Frisch aus dem 3D-Drucker
Nun nach kleineren Schönheitskorrekturen
| CEG Aktuell, CEG von A bis Z, Fachschaft Deutsch, L-Q
Einfache Tipps & Tricks für zuhause
- Lassen Sie sich als Elternteil so oft wie möglich von Ihrem Kind einen zusammenhängenden Text eigener Wahl laut vorlesen und sprechen Sie danach darüber. Lesen auch Sie Ihrem Kind möglichst oft kleinere Texte vor und nutzen Sie sie als Gesprächsanlass: Stellen Sie Fragen dazu, klären Sie schwierige Wörter und diskutieren Sie die angesprochenen Themen.
- Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind immer wieder Bücher zur Hand hat, die sein Interesse wecken. Das kann ein Sachbuch, eine Lebensgeschichte, ein Krimi oder ein Abenteuerroman sein, auch in Form eines E-Books – wichtig ist das Lesen und Darüber-Reden. Auch eine Zeitung oder Zeitschrift kann das Lesen trainieren und geeignete Redeanlässe bieten.
- Gehen Sie mit Ihrem Kind immer wieder einmal in eine Bibliothek oder in eine Buchhandlung zum Schmökern und Entdecken. Gemeinsame Leseerfahrungen wirken doppelt nachhaltig.
- Besonders empfehlenswert ist das Tandemlesen, bei dem ein erfahrener, geübter Leser mit dem Finger den Text entlangfährt, den der langsamere, schwächere Leser laut vorliest. Bei einem Fehler wird verbessert und noch einmal gelesen. Erfahrungsgemäß ist diese gemeinsame Leseerfahrung sehr effektiv und lohnend für beide Seiten.
Eine sehr gute Vorstellung davon, wie das Tandemlesen funktioniert, vermittelt dieses Video:
- Seien Sie Vorbild! Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind Sie als Eltern auch als Lesende erlebt. Lesen ist ansteckend und anregend, es macht neugierig und wissenshungrig, erweitert den Wortschatz und verbessert das Gedächtnis. Dies sollte man in der Familie vorleben und fördern, denn so ein Vorbild prägt.
- Bieten Sie Ihrem Kind auch die Möglichkeit, Literatur durch Hörbücher zu erfahren. Spielen Sie z.B. während der Autofahrt zur Schule ein Hörbuch ab und sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber.
- Regen Sie zuhause an, bei einem Film oder einer Serie die deutschen Untertitel zum Mitlesen einzublenden. Das fördert insbesondere das Lesetempo.
- Und zuletzt: Ihr Kind sollte Lesen nicht als Pflichtübung erfahren, sondern als Bereicherung. Bauen Sie keinen unnötigen Druck auf, sondern bieten Sie ihm Lesemöglichkeiten und vermitteln Sie Lesefreude.
Viel Spaß beim gemeinsamen Lesen!
| CEG von A bis Z, L-Q
Im Rahmen des Wahlpflichtfachs „Basiskompetenzen – Off- und Online“ in den 5. Jahrgangsstufen findet der Kurs „Lernen-lernen“ statt.
| CEG von A bis Z, L-Q
MODUS-21 war ein Kooperationsprojekt des Bayerischen Kultusministeriums und der Stiftung Bildungspakt Bayern. Der durch die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und das ISB wissenschaftlich begleitete Modellversuch für unterschiedliche Schularten begann im Schuljahr 2002/03 und wurde im Juli 2007 abgeschlossen.
Dabei standen vier Arbeitsfelder im Blickpunkt:
- Qualität von Unterricht und Erziehung
- Personalmanagement und Personalführung
- Inner- und außerschulische Partnerschaften
- Sachmittelverantwortung
30 erprobte und positiv bewertete Maßnahmen der MODUS21-Schulen wurden bereits mit Beginn des Schuljahres 2005/06 für alle Schulen freigegeben. Die Auswahl geeigneter Maßnahmen aus den Bereichen Schulorganisation, Individualförderung, Leistungserhebung sowie Personalführung und Personalmanagement des Projekts steht den Schulen dabei frei. In welchen Fächern am CEG Modus-21-Maßnahmen getroffen werden, können Sie der Tabelle unter Leistungsnachweise, große entnehmen.
| CEG von A bis Z, L-Q
Die Bestimmungen der Schulordnung über die kleinen Leistungsnachweise sind folgende (§ 23 GSO):
(1) Mündliche Leistungsnachweise sind insbesondere Rechenschaftsablagen, Unterrichtsbeiträge und Referate.
(2) Schriftliche Leistungsnachweise sind insbesondere Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, fachliche Leistungstests und Praktikumsberichte; dafür gilt: Kurzarbeiten werden spätestens eine Woche vorher angekündigt, beziehen sich auf höchstens zehn unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden. Die Bearbeitungszeit soll höchstens 30 Minuten betragen. Stegreifaufgaben werden nicht angekündigt, beziehen sich auf höchstens zwei unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden. Die Bearbeitungszeit soll höchstens 20 Minuten betragen. Fachliche Leistungstests, die in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 zentral oder schulintern gehalten werden können, werden spätestens eine Woche vorher angekündigt. Die Bearbeitungszeit soll höchstens 45 Minuten betragen. Für Satz 1 Nrn. 1 bis 3 gelten § 22 Abs. 6 bis 8 entsprechend.
(3) Bei Projekten können mündliche, schriftliche und praktische Leistungen bewertet werden.
Mündliche Leistungsnachweise sind insbesondere Rechenschaftsablagen, Unterrichtsbeiträge und Referate. Schriftliche Leistungsnachweise sind Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, fachliche Leistungstests und Praktikumsberichte. Die Aufzählung der mündlichen „kleinen Leistungsnachweise“ in der GSO ist nicht abschließend; zulässig sind daher z.B. auch Präsentationen.
Die Gewichtung der kleinen Leistungsnachweise untereinander ist durch die Schulordnung nicht vorgeschrieben. Sie wird von der Lehrkraft festgelegt und rechtzeitig (z.B. vor einer Stegreifaufgabe, vor einer Serie von Referaten etc.) der Klasse mitgeteilt. Zeitaufwändigere und komplexere Aufgaben werden in der Regel stärker gewichtet werden müssen. Das gilt vor allem für die Kurzarbeiten, die nicht mehr, wie früher, mit den Schulaufgaben verrechnet werden, sondern Teil der Gruppe der „kleinen Leistungsnachweise“ sind.
Stegreifaufgaben werden nicht angesagt. Sie können Stoffinhalte der beiden vorausgegangenen Stunden sowie Grundwissen umfassen. Nicht mitschreiben muss ein/e Schüler/in, der/die in der letzten Stunde vor der Stegreifaufgabe gefehlt hat bzw. am Tag der Stegreifaufgabe an einer Schulaufgabe teilnimmt.
In der Oberstufe können in allen Kursen Stegreifaufgaben geschrieben werden.