Seite wählen
Bilingualer Sachfachunterricht am CEG

Bilingualer Sachfachunterricht am CEG

Das Christian-Ernst-Gymnasium bietet seit dem Schuljahr 2016/17 bilingualen Sachfachunterricht bzw. Content and Language Integrated Learning (CLIL) in ausgewählten Fächern und Jahrgangsstufen im Rahmen der schulinternen Begabtenförderung an.

Zusätzlich zum bilingualen Unterrichtsangebot in der Unter- und Mittelstufe werden auch bilinguale P- und W-Seminare für die Oberstufe angeboten.

Überblick

Was ist bilingualer Sachfachunterricht oder CLIL?

Vom bilingualen Sachfachunterricht oder CLIL (Content and Language Integrated Learning) spricht man, wenn bestimmte (Sach-)fächer – an unserer Schule sind es Geographie, Geschichte, Ethik und Sport –auf Englisch unterrichtet werden. Das bilinguale Angebot beginnt bereits in der 6. Jahrgangstufe mit einem Vorbereitungskurs für den bilingualen Unterricht, um notwendige sprachliche Mittel kennenzulernen und sich an die Methoden zu gewöhnen.

Beim bilingualen Sachfachunterricht steht dabei die Thematik des Sachfachs und nicht die Grammatik oder Rechtschreibung der Fremdsprache im Vordergrund. Auch wenn die Sprechfertigkeit („Communication“) und das Lese- und Hörverstehen in der Fremdsprache verbessert werden können: Bilingualer Sachfachunterricht ist kein Fremdsprachenunterricht und demnach auch kein Förder- oder Nachhilfeunterricht für Schülerinnen und Schüler, die Schwierigkeiten im Fach Englisch haben.

Der Unterricht findet parallel, also auch zweistündig, zu den Stunden der restlichen Klassen und überwiegend in der Fremdsprache statt. D.h. es werden keine zusätzlichen Stunden im Stundenplan der Lernenden entstehen. Der bilinguale Unterricht wird im Rahmen der schulinternen Begabtenförderung Schülerinnen und Schülern angeboten, deren Leistungen im Fach Englisch überdurchschnittlich und die besonders motiviert sind, um ihre individuellen Stärken zu fördern und die weitere Entwicklung der Potenziale dieser Lernenden anzuregen. Viele Studien belegen, dass der bilinguale Sachfachunterricht vielfältige Vorteile für die Lernenden mit sich bringt, u.a.

  • vernetzte Sachfachkenntnise,
  • vertiefte Fremdsprachenkenntnisse und
  • einen Zugewinn an interkultureller Kompetenz

Quelle: Hallet, Wolfgang: „The Bilingual Triangle – Überlegungen zu einer Didaktik des bilingualen Sachfachunterrichts“. In: PRAXIS des neusprachlichen Unterrichts 45 (1998: 119)

Abfragen und Stegreifaufgaben können wahlweise auf Deutsch oder Englisch abgelegt werden, so dass keine Nachteile entstehen, falls bestimmte Terminologien in der Fremdsprache nicht bekannt sein sollten. Grundsätzlich gilt: Inhalt kommt vor Sprache. Das heißt, die mündlichen und schriftlichen Leistungsnachweise werden nicht sprachlich bewertet. Es geht ausschließlich um inhaltliche Richtigkeit. Die Teilnahme am bilingualen Sachfachunterricht wird mit einem Zeugnisvermerk bestätigt.

Abschließend ist zu bemerken, dass das Angebot des bilingualen Unterrichts auf sehr großes Interesse gestoßen ist. Nach Meinung der Schüler liegen die Vorteile auf der Hand, da sie mehr Gelegenheit bekommen, Englisch zu sprechen und sich mit englischen Inhalten zu beschäftigen, ohne dass eine rein sprachliche Benotung stattfindet. Somit kann auch das Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler im Umgang mit der Fremdsprache wachsen und die neue Herausforderung erweist sich als äußerst motivierend.

Renate Pfaller, StRin

Beispiel eines Kausalgefüges zum Thema Armut in Afrika

Beispiel eines Hefteintrages zum Thema Passatzirkulation

FAQs – Häufige gestellte Fragen

Welche Fächer werden bilingual unterrichtet?

Was ist bilingualer Sachfachunterricht?

Vom bilingualen Sachfachunterricht oder CLIL (Content and Language Integrated Learning) spricht man, wenn bestimmte (Sach)fächer – an unserer Schule sind es Geographie, Geschichte, Ethik und Sport – auf Englisch unterrichtet werden.

Wer darf am bilingualen Unterricht teilnehmen?

Er wird im Rahmen der schulinternen Begabtenförderung Schülern angeboten, deren Leistungen im Fach Englisch überdurchschnittlich sind und deren Motivation im Umgang mit der Fremdsprache besonders hoch ist.

Ist der Stundenplan durch den bilingualen Unterricht umfangreicher?

Nein, die ausgewählten Stunden in den (Sach-)fächern finden parallel in einer separaten Klasse zu den restlichen „deutschen“ Stunden des jeweiligen Sachfaches statt. Ausnahme: Der Vorbereitungskurs in der 6. Klasse findet als eine Zusatzstunde am Nachmittag statt.

Welche Vorteile bringt der bilinguale Unterricht?

Neben den vertieften Fremdsprachenkenntnissen und dem authentischen Umgang mit der Fremdsprache erfahren die Schülerinnen und Schüler einen Zugewinn an interkultureller Kompetenz, die in der internationalen Ausrichtung der Berufs- und Studienwelt von großer Bedeutung ist.

Gibt es Nachteile für die bilingualen Schülerinnen und Schüler bei der Notengebung?

Grundsätzlich gilt: Inhalt kommt vor Sprache. Das heißt, die mündlichen und schriftlichen Leistungsnachweise werden nicht sprachlich bewertet. Es geht ausschließlich um inhaltliche Richtigkeit. Abfragen und Stegreifaufgaben können wahlweise auf Deutsch oder Englisch abgelegt werden.

Krankheit – Krankmeldung

Entschuldigung bei Krankheit

Aufgrund der Erfahrungen mit vielen zu spät eingereichten Entschuldigungen wird eindringlich auf die Schulordnung (§ 20 BaySchO) verwiesen. Beachten Sie bitte Folgendes:

  • Ist Ihr Kind erkrankt, verständigen Sie die Schule bitte vor 8.00 Uhr per Meldung über den Schulmanager, per Fax (09131/53303-11) oder telefonisch (Tel. 09131/53303-0); dies gilt auch für Schüler/-innen der Oberstufe! Erst volljährige Schüler/-innen sind berechtigt, die Entschuldigung selbst vorzunehmen. Eine mündliche Entschuldigung lediglich durch eine(n) Mitschüler/in oder ein Geschwisterkind ist unzureichend. Mitschüler/innen oder Geschwisterkinder können jedoch die schriftliche Krankmeldung der Erziehungsberechtigten im Sekretariat abgeben. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu meldepflichtigen Krankheiten.
  • Bei längerer Krankheit ist der Schule spätestens am 3. Tag über die (rein) mündliche Meldung hinaus eine schriftliche Entschuldigung zuzuleiten (Meldung per Schulmanager reicht aus), auf der das voraussichtliche Datum des Wiederkommens vermerkt ist. Falls die Erkrankung länger als 10 Tage dauert, erbitten wir zusätzlich eine Bestätigung des behandelnden Arztes. Bei noch fortdauernder Krankheit sollte darauf die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit angegeben sein.
  • Spätestens drei Tage nach Wiedererscheinen nach der Krankheit ist eine schriftliche Entschuldigung für den gesamten Abwesenheitszeitraum im Sekretariat abzugeben. Wenn eine rechtzeitige schriftliche Entschuldigung fehlt, müssen anfallende angekündigte Leistungserhebungen (z. B. Schulaufgaben, Kurzarbeiten, Referate) mit Note 6 bzw. mit 0 Punkten bewertet werden (§ 26 (4) GSO).
  • Wenn sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse auffällig häufen, kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Attests verlangen. Ein ärztliches oder schulärztliches Attest kann nur dann als genügender Nachweis anerkannt werden, wenn es auf Feststellungen beruht, die der Arzt während der Erkrankungszeit getroffen hat.
  • In der Oberstufe muss beim Versäumnis von angekündigten Leistungsnachweisen (z.B. Schulaufgaben, Kurzarbeiten) ein ärztliches Attest, das am gleichen Tag ausgestellt ist, vorgelegt werden. Ein im Nachhinein ausgestelltes ärztliches Attest wird nicht anerkannt! Das Attest ist spätestens am dritten Tag nach der Abwesenheit von der angekündigten Leistungserhebung im Oberstufenbüro vorzulegen.

Häufig verschlechtert sich der Gesundheitszustand eines Schülers/einer Schülerin im Laufe des Vormittags so erheblich, dass er/sie dem Unterricht nicht mehr folgen kann. In einem solchen Fall muss er sich im Sekretariat (Frau Baer oder Frau Heidrich) melden. Wenn es sich um kleinere „Wehwehchen“ handelt, werden die Schüler dort betreut und, wenn es ihnen besser geht, wieder in den Unterricht geschickt. Handelt es sich um ernstere Fälle, so ruft das Sekretariat zu Hause oder an Ihrem Arbeitsplatz an und bittet Sie, Ihr Kind abzuholen oder, falls Sie verhindert sind, uns zu ermächtigen, für Ihr Kind ein Taxi zu bestellen. Keine Schülerin und kein Schüler darf ohne Abmeldung das Haus verlassen. Die vorzeitige Entlassung muss vom Fachlehrer und später von den Eltern gegengezeichnet werden.

Im Hinblick auf die gemeinsame Erziehungsaufgabe von Elternhaus und Schule bittet die Schulleitung die Erziehungsberechtigten dringend um eine ggf. kritische Überprüfung von Entschuldigungsgründen der Schüler, damit leichtfertiges Schulschwänzen unterbunden und Schüler, Eltern und Schulleitung von den Unannehmlichkeiten der disziplinären Ahndung verschont bleiben.

Krankheit – Ansteckungsgefahr

In Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen oder Ferienlagern befinden sich viele Menschen auf engem Raum. Daher können sich hier Infektionskrankheiten besonders leicht ausbreiten.

Aus diesem Grund enthält das Infektionsschutzgesetz eine Reihe von Regelungen (z.B. Besuchsverbote, Mitteilungspflicht), die dem Schutz aller Kinder und auch des Personals in Gemeinschaftseinrichtungen vor ansteckenden Krankheiten dienen. Über diese wollen wir Sie nachfolgend informieren.

(mehr …)

Schulwechsel

Aufgrund gleicher Stundentafel in den ersten Jahrgangsstufen ist ein Übertritt an jede andere mit Englisch beginnende weiterführende Schule (etwa bei Wohnsitzwechsel) möglich, wie umgekehrt auch Schülerinnen und Schüler von anderen Gymnasien mit grundständigem Englisch – nach Ablegung eines Musiktests – an das musische Gymnasium überwechseln können.

Schulpsychologie

Schulpsychologie

Die Schulpsychologin am Christian-Ernst Gymnasium ist Frau StRin Alexandra Klerner.
Sie ist Ansprechpartnerin für alle, die am Schulleben beteiligt sind: Schüler, Eltern, Lehrer, Schulleitung und Mitarbeiter in der Verwaltung.

Frau Klerner ist zudem ausgebildete Schulhundeführerin. Ihr Hund Sam begleitet sie ab und an in den Unterricht und ist auch während den Beratungsgesprächen in ihrem Büro anwesend. Nähere Informationen über den Schulhund inkl. Film und Zeitungsinterview über die schulpsychologische Arbeit mit Hund finden Sie auf der Seite Sam – unser Schulhund.

Ihre Beratung und Betreuung umfasst folgende Schwerpunkte:

  • Problemen im Lern- und Arbeitsverhalten
  • Schulbezogene Ängste
  • Teilleistungsstörungen (z.B. Lese-Rechtschreibstörung)
  • Krisensituationen
  • Familiäre und persönliche Belastungssituationen
  • Psychosomatische Beeinträchtigungen

Frau Klerner vermittelt bei Bedarf auch Therapie- und andere Unterstützungsmöglichkeiten (siehe Externe Unterstützungsangebote).

Die Beratung ist selbstverständlich

  • freiwillig
  • vertraulich (die Beratung unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht)
  • neutral
  • kostenlos

Für ein Beratungsgespräch (Raum 213) wenden Sie sich bitte für eine Terminabsprache direkt an Frau Klerner über den Schulmanager oder per eMail ().

Intensivierungsstunden

Die Intensivierungsstunden sind ein besonderes Kennzeichen des achtjährigen Gymnasiums. Die Aufgabenbeschreibung in der Schulordnung (Anlage 2 zur GSO, Fußnote 9) lautet: Die Intensivierungsstunden sollen den individuellen Lernprozess durch gezieltes Üben, Wiederholen und Vertiefen in kleineren Lerngruppen unterstützen. Zudem bieten sie die Möglichkeit, die Potenziale von besonders Begabten zielgerichteter zu fördern. Bei der Zuordnung zu den Fächern können auch schulische Schwerpunktsetzungen (Schulprofil) berücksichtigt werden. Die Intensivierungsstunden dienen nicht der Vermittlung neuer Lehrplaninhalte. Die Klasse wird jeweils geteilt. Die Intensivierungsstunden werden nicht in die Notenbildung des jeweiligen Faches einbezogen. Natürlich geht es bei den Intensivierungsstunden trotz der fachlichen Anbindung nie ausschließlich um Fachliches, sondern immer auch um den Erwerb allgemeiner Fähigkeiten (z. B. Lerntechniken).

Es wird unterschieden zwischen Pflichtintensivierungen, die für bestimmte Jahrgangsstufen festgelegt sind (am CEG: 5. Jgst. – G9: Englisch, 6. Jgst. – G9: Latein, 7. Jgst. – G8: Englisch, 7. Jgst. – G9: Deutsch), und freiwilligen Intensivierungen. Laut Schulordnung müssen die Schüler/-innen im achtjährigen Gymnasium zwischen der 5. und der 10. JGS neben den für alle verpflichtenden Intensivierungen insgesamt fünf Wochenstunden sog. „flexibler Intensivierungen“ belegen. Diese können entweder aus dem Angebot der freiwilligen Intensivierungsstunden und/oder der Wahlkurse (z. B. Chor, Orchester, Schulspiel) gewählt werden.

(mehr …)

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner