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Leistungsnachweise, Bestimmungen der Schulordnung

Die Gymnasialschulordnung enthält die folgenden Grundsätze zu Leistungserhebungen (§ 21):

(1) Große Leistungsnachweise sind Schulaufgaben. Kleine Leistungsnachweise sind schriftliche, mündliche und praktische Leistungen nach Maßgabe des § 23. In der Qualifikationsphase ist die Seminararbeit ein zusätzlicher Leistungsnachweis.

(2) Die Lehrerkonferenz trifft vor Unterrichtsbeginn des Schuljahres grundsätzliche Festlegungen zur Erhebung von Leistungsnachweisen und entscheidet über prüfungsfreie Zeiten; das Schulforum ist zu hören; die Festlegungen sind den Schülerinnen und Schülern sowie ihren Erziehungsberechtigten bekannt zu geben. Mündliche und schriftliche Leistungsnachweise sollen in allen Vorrückungsfächern gefordert werden und sollen sich auch auf Grundwissen beziehen. In den Fächern Kunst, Musik, Textilarbeit mit Werken und Hauswirtschaft können ersatzweise praktische Leistungen gefordert werden. Zahl, Art und Terminierung der Leistungserhebungen liegen ansonsten im pädagogischen Ermessen der Lehrkräfte.

(3) In den Jahrgangsstufen 11 und 12 werden in jedem Ausbildungsabschnitt in allen Fächern mindestens zwei kleine Leistungsnachweise, darunter wenigstens ein mündlicher, gefordert. Im Wissenschaftspropädeutischen Seminar werden in den Ausbildungsabschnitten 11/1 und 11/2 jeweils mindestens zwei kleine Leistungsnachweise gefordert. Im Projekt-Seminar zur Studien- und Berufsorientierung werden mindestens zwei kleine Leistungsnachweise, insbesondere individuelle Projektbeiträge der Schülerinnen und Schüler, gefordert.

Durch die Terminologie „große“ und „kleine“ Leistungsnachweise ist die frühere, etwas unscharfe Abgrenzung zwischen „schriftlichen“ und „mündlichen“ (z. B. die Stegreifaufgaben enthaltenden) Leistungsnachweisen abgelöst. Der Grundsatz der Einbeziehung des Grundwissens unterstützt das nachhaltige Lernen über die Einzelstunde hinaus. Zu den kleinen Leistungsnachweisen zählen gemäß § 23 GSO mündliche Leistungsnachweise wie Rechenschaftsablagen, Unterrichtsbeiträge und Referate und schriftliche Leistungsnachweise wie Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, fachliche Leistungstests und Praktikumsberichte.

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Aufenthaltsräume

Aufenthaltsräume für Schüler/-innen sind die Speiseräume Zi. N01 und N02 im Erweiterungsbau. Dort befinden sich auch Getränkeautomaten. Aus Platzgründen sind diese Räume allerdings während der Essensausgabe von 12.30 bis 13.45 Uhr den Schülerinnen und Schülern vorbehalten, die ein Mittagessen bestellt haben. Als Stillarbeitsraum in der Mittagspause steht der Raum 105 zur Verfügung.

Absenzen

Bei allen absehbaren Abwesenheiten stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag auf Beurlaubung bei der Schulleitung. Bitte bemühen Sie sich, insbesondere Termine bei Ärzten oder Behörden außerhalb der Unterrichtszeit zu vereinbaren. Beurlaubungen können nur in dringenden Ausnahmefällen genehmigt werden. Weitere Informationen finden Sie unter Beurlaubungen und Befreiungen.

Ist Ihr Kind erkrankt, verständigen Sie die Schule bitte vor 8.00 Uhr über den Schulmanager oder in Ausnahmefällen telefonisch (Tel. 09131/53303-0). Detaillierte Informationen zur Entschuldigung bei Krankheit finden Sie unter Krankheit – Krankmeldung.

Beratungslehrkraft

Beratungslehrkraft

Die Beratungslehrerin am Christian-Ernst-Gymnasium ist Frau OStRin Gesine Friedrich.

Ihr Angebot als Beratungslehrerin richtet sich an Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte.

Ihre Beratung und Betreuung umfasst folgende Schwerpunkte:

  • Fragen zur Schullaufbahn
  • Lern- und Arbeitsverhalten
  • Lerntechniken und -methoden
  • Motivation und Konzentration
  • Schulische Belastungssituationen

Die Beratung ist selbstverständlich

  • freiwillig
  • vertraulich (die Beratung unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht)
  • neutral
  • kostenlos

Für ein Beratungsgespräch (Raum 207) wenden Sie sich bitte für eine Terminabsprache direkt an Frau Friedrich über den Schulmanager oder per eMail ().

Beratungssprechstunde (bitte nur mit Voranmeldung):
Mittwoch, 14:00 – 14:45 Uhr, Zi. 207.

Cre5cendo

Das cre5cendo-Programm richtet sich an unsere 5. Klässler/innen und deren Eltern. Mit verschiedenen Bausteinen (z.B. „Angstfrei lernen“, „Lernen Lernen“, Buspatenschaften, Zwischenbilanzen zum Halbjahr mit Feedbackgesprächen uvm.) wollen wir den Start am Gymnasium so einfach wie möglich gestalten und den Schülerinnen und Schüler ggf. Halt bieten, damit sie diese Herausforderung erfolgreich meistern können und dadurch in ihrem Selbstwertgefühl nachhaltig gestärkt werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf der cre5cendo-Seite.

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