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Regelungen zu Leistungsnachweisen im Schuljahr 2017/18

Die Lehrerkonferenz hat für die Klassen 5 bis 10 die Schulaufgaben entsprechend der Schulordnung wie folgt festgelegt:

Jgst. Fach Anzahl Sonderregelungen / Modus-21-Maßnahmen
5 Deutsch 4
Englisch 4
Mathematik 4
Musik 2
6 Deutsch 3 + 1/1 Ersatz einer Schulaufgabe durch eine Kombination aus dem Jahrgangsstufentest und einem schulinternen Test (Wertung 1:1) (GSO § 22 (2))
Englisch 4 Die vierte Schulaufgabe wird in Form einer mündlichen Prüfung abgehalten (GSO § 22 (1)).
Latein 4 Jeweils Übersetzung und Aufgabenteil, Wertung im Verhältnis 3:1
Mathematik 4
Musik 2
7 Deutsch 3 + 2 KA Eine Schulaufgabe wird durch zwei Kurzarbeiten ersetzt (GSO § 22 (2))
Englisch 3
Latein 4 Jeweils Übersetzung und Aufgabenteil, Wertung im Verhältnis 3:1
Mathematik 4 Die letzte Schulaufgabe erstreckt sich über den Jahresstoff (Modus-Maßnahme Nr. 20)
Musik 2
8 Deutsch 3 + 2 KA Eine Schulaufgabe wird durch zwei Kurzarbeiten ersetzt (GSO § 22 (2))
Englisch 3 Eine Schulaufgabe wird in Form einer mündlichen Prüfung abgehalten (GSO § 22 (1)).
Latein 4 Jeweils Übersetzung und Aufgabenteil, Wertung im Verhältnis 3:1, sowohl für die ersten drei Schulaufgaben (Grammatikphase) als auch für die letzte Schulaufgabe (Lektürephase)
Mathematik 3
Physik 2
Musik 2
9 Deutsch 3 + Deb. Eine Schulaufgabe wird durch eine „Debatte“ ersetzt (Modus-Maßnahme Nr. 17)
Englisch 3
Latein 3 Jeweils Übersetzung und Aufgabenteil, Wertung im Verhältnis 2:1
Mathematik 4 Die letzte Schulaufgabe erstreckt sich über den Jahresstoff (Modus-Maßnahme Nr. 20)
Physik 2
Musik 2
10 Deutsch 3
Englisch 2 + 1/1 Ersatz einer Schulaufgabe durch eine Kombination aus dem Jahrgangsstufentest und einem schulinternen Test (Wertung 1:1) (GSO § 22 (2))
Latein 3 Jeweils Übersetzung und Aufgabenteil, Wertung im Verhältnis 2:1
Italienisch 4 Die vierte Schulaufgabe wird in Form einer mündlichen Prüfung abgehalten (GSO § 22 (1)).
Mathematik 3
Physik 2
Musik 2

Die Schulaufgaben werden, ebenso wie Kurzarbeiten und Stegreifaufgaben nach der Benotung den Schülerinnen und Schülern zur Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten mit nach Hause gegeben. Sie sind binnen einer Woche unverändert der Schule wieder zuzuleiten, andernfalls muss die Herausgabe weiterer Arbeiten unterbleiben.

Festlegungen zu Leistungsnachweisen; prüfungsfreie Zeiten (§ 21 Abs. 2):

Es gibt keine „prüfungsfreie Zeiten“. Schulaufgabenfrei sind lediglich die letzten Tage vor den Weihnachtsferien. An Schulaufgabentagen sind keine Stegreifaufgaben und Kurzarbeiten gestattet. Am Tag des Klassenvorspiels sind keine Schulaufgaben und Kurzarbeiten, wohl aber Stegreifaufgaben möglich. Referate und Präsentationen sind auch an Schulaufgabentagen möglich.

Schulaufgaben in Form einer mündlichen Prüfung in den modernen Fremdsprachen (§ 22 Abs. 1):

Englisch: je eine mündliche Prüfung in der 6. & 8. Klasse; organisatorische Durchführung: Zweiergruppen, i.d.R. nachmittags, ca. 15 Minuten / Italienisch: mündliche Prüfungen in der 10. / 11. / 12. Klasse; Zweiergruppen, i.d.R. nachmittags, ca. 15 Minuten

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