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Übertritt aufs Gymnasium (5. Jgst.)

Zum Übertritt berechtigen nur Übertrittszeugnisse, die im Mai des aktuellen Schuljahres ausgestellt wurden. Grundsätzlich können nur Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die am 30. September des laufenden Jahres das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet der Schulleiter. Nachfolgend werden die wichtigsten Übertrittsregelungen skizziert.

Übertritt aus Jgst. 4 einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Volksschule

Schüler/innen mit einer Durchschnittsnote aus den Fächern Deutsch / Mathematik / Heimat- und Sachunterricht von mindestens 2,33 im Übertrittszeugnis können direkt für das Gymnasium angemeldet werden. Andernfalls ist für den Übertritt die erfolgreiche Teilnahme am Probeunterricht des Gymnasiums erforderlich. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen für Schüler/innen mit nichtdeutscher Muttersprache und Aussiedlerschüler/innen möglich.

Übertritt aus Jgst. 5 einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Mittelschule / Realschule

Grundsätzlich liegt die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums vor, wenn im Jahreszeugnis der Notendurchschnitt aus Deutsch und Mathematik mindestens 2,0 (Mittelschule) bzw. 2.5 (Realschule) erreicht wird. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen für Schüler/innen mit nichtdeutscher Muttersprache und Aussiedlerschüler/innen möglich.
Schüler/innen, die in den Fächern Deutsch und Mathematik im Zwischenzeugnis mindestens die zuvor genannten Durchschnittsnoten erzielt haben, können während der Einschreibewoche vorangemeldet werden. Die endgültige Anmeldung erfolgt dann in den ersten drei Ferientagen der Sommerferien mit dem Original des Jahreszeugnisses. Selbstverständlich können in den ersten drei Ferientagen auch Schüler/innen angemeldet werden, die zwar im Zwischenzeugnis noch nicht den erforderlichen Notendurchschnitt erreicht haben, jedoch im Jahreszeugnis die Eignung für die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums nachweisen.

Übertritt ohne Eignungsfeststellung einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Grund-, Mittel- oder Realschule

Für den Übertritt ans Gymnasium ist die erfolgreiche Teilnahme am Probeunterricht des Gymnasiums erforderlich. Dies gilt u.a. für Übertritte aus den privaten Montessori-Schulen, der Freien Waldorfschule und der Franconian International School.

Probeunterricht

Der Probeunterricht (in den Fächern Deutsch und Mathematik) findet in der Regel zentral für alle Erlanger Gymnasien statt. Die Teilnahme am Probeunterricht ist erfolgreich, wenn in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wurde. Außerdem werden auch die Schüler/innen aufgenommen, die in beiden Fächern die Note 4 erreicht haben und deren Erziehungsberechtigte dies beantragen.

 

Sprechstunden

Schulleitung:

  • Herr PD Dr. Kellner: nach Vereinbarung, Zi. 111
  • Herr Uschalt: nach Vereinbarung, Zi. 121
  • Herr Thiessen: nach Vereinbarung, Zi. 113
  • Herr Seuferling: nach Vereinbarung, Zi. 113

Schulberatung:

Die Beratungssprechstunden der Beratungslehrkraft und der Schulpsychologin finden Sie auf der Seite der Beratung.

Fachsprechstunden:

Die Fachsprechstunden der Lehrkräfte sind im Schulmanager-Online hinterlegt. Bitte buchen Sie dort im Modul Sprechstunden bei der entsprechenden Lehrkraft eine Sprechstunde oder fragen Sie – falls Sie zur dort angegebenen Sprechstundenzeit nicht können – gesondert einen Termin an.

Klassenelternversammlungen

Im Oktober und November findet für jede Klasse der Jahrgangsstufen 5 bis 10 eine Klassenelternversammlung statt, bei der die Klassenleitung mit den Eltern die Situation in der Klasse bespricht. Bei Bedarf können auch Fachlehrkräfte hinzugezogen werden. Zum Teil ist den Versammlungen ein allgemeiner Informationsteil für alle Klassen einer Jahrgangsstufe vor- bzw. nachgeschaltet, bei dem es um ein jahrgangsstufenspezifisches Thema geht, zum Teil sind die Versammlungen mit dem 1. Elternsprechtag gekoppelt.

Die Termine der einzelnen Klassenelternversammlungen sind dem allgemeinen Terminplan zu entnehmen.

Ferien und unterrichtsfreie Tage

JahrWinterferienOsterferienPfingstferienSommerferienHerbstferienWeihnachtsferien
202228.02. - 04.03.11.04. - 23.04.07.06. - 18.06.01.08. - 12.09.31.10. - 04.11. / 16.11.24.12. - 07.01.
202320.02. - 24.02.03.04. - 15.04.30.05. - 09.06.31.07. - 11.09.30.10. - 03.11. / 22.11.23.12. - 05.01.
202412.02. - 16.02.25.03. - 06.04.21.05. - 01.06.29.07. - 09.09.

Elternsprechtag

Zweimal im Schuljahr (im November und Ende April/Anfang Mai, die genauen Termine dieses Schuljahres entnehmen Sie bitte dem Terminkalender) finden allgemeine Elternsprechtage statt, bei denen die Erziehungsberechtigten in Kontakt mit den Fachlehrkräften ihrer Kinder treten können. Für die Eltern der fünften / sechsten Klassen wird im ersten Halbjahr ein eigener Elternsprechtag angeboten.

Damit möglichst viele Eltern das Gesprächsangebot wahrnehmen können, ist die Zeit der Einzelgespräche auf maximal 7 ½ Minuten befristet. Für ausführliche Gespräche und eingehende Beratung sind die wöchentlichen Sprechstunden der Lehrkräfte vorgesehen. Sie können über den Schulmanager einen Sprechstundentermin bei den Lehrkräften Ihres Kindes buchen.

Elternbeirat

Der Elternbeirat ist die demokratisch legitimierte Interessensvertretung aller Eltern am CEG und wird für jeweils zwei Jahre von der Elternschaft gewählt. Jede und jeder Erziehungsberechtigte kann sich zur Wahl stellen. Näheres zur Arbeit und zur aktuellen Zusammensetzung des Elternbeirats finden sie hier.

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