11.03.2017 | CEG Aktuell
Am Donnerstag, dem 30. März 2017, findet der 4. Pädagogische Abend im Schuljahr 2016/17 mit dem Thema „Miteinander reden – miteinander auskommen: Eltern und Lehrer im Gespräch“ statt.
Als Referentin konnte Frau StDin Maria Wünsche gewonnen werden, die als Staatliche Schulpsychologin an einem Gymnasium in Mittelfranken arbeitet. Ihr Schwerpunkt sind Themen der Gesprächsführung, wo sie seit langem Kurse für Beratungsfachkräfte und Lehrkräfte aller Schularten anbietet. Als Mutter von drei schulpflichtigen Kindern kennt sie aber auch die Elternseite sehr gut!
Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung erhalten Sie durch einen Klick auf das Bild rechts (PDF-Download). Wir laden Sie herzlich zu dem Pädagogischen Abend in die Aula ein (Beginn: 19.30 Uhr).
6.03.2017 | CEG Aktuell
Am Montag, den 13.03.17 findet ein CEG-Instrumentalkonzert statt. Auf Grund der vielen Anmeldungen wird der Abend geteilt. Der 1. Teil beginnt um 18 Uhr mit den Schülerinnen und Schülern der Unterstufe (Programm als PDF-Download). Der 2. Teil beginnt um 19 Uhr mit der Mittel- und Oberstufe (Programm als PDF-Download). Wir laden herzlich ein zu beiden Teilen.
| CEG von A bis Z, F-K
Entschuldigung bei Krankheit
Aufgrund der Erfahrungen mit vielen zu spät eingereichten Entschuldigungen wird eindringlich auf die Schulordnung (§ 20 BaySchO) verwiesen. Beachten Sie bitte Folgendes:
- Ist Ihr Kind erkrankt, verständigen Sie die Schule bitte vor 8.00 Uhr per Meldung über den Schulmanager, per Fax (09131/53303-11) oder telefonisch (Tel. 09131/53303-0); dies gilt auch für Schüler/-innen der Oberstufe! Erst volljährige Schüler/-innen sind berechtigt, die Entschuldigung selbst vorzunehmen. Eine mündliche Entschuldigung lediglich durch eine(n) Mitschüler/in oder ein Geschwisterkind ist unzureichend. Mitschüler/innen oder Geschwisterkinder können jedoch die schriftliche Krankmeldung der Erziehungsberechtigten im Sekretariat abgeben. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu meldepflichtigen Krankheiten.
- Bei längerer Krankheit ist der Schule spätestens am 3. Tag über die (rein) mündliche Meldung hinaus eine schriftliche Entschuldigung zuzuleiten (Meldung per Schulmanager reicht aus), auf der das voraussichtliche Datum des Wiederkommens vermerkt ist. Falls die Erkrankung länger als 10 Tage dauert, erbitten wir zusätzlich eine Bestätigung des behandelnden Arztes. Bei noch fortdauernder Krankheit sollte darauf die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit angegeben sein.
- Spätestens drei Tage nach Wiedererscheinen nach der Krankheit ist eine schriftliche Entschuldigung für den gesamten Abwesenheitszeitraum im Sekretariat abzugeben. Wenn eine rechtzeitige schriftliche Entschuldigung fehlt, müssen anfallende angekündigte Leistungserhebungen (z. B. Schulaufgaben, Kurzarbeiten, Referate) mit Note 6 bzw. mit 0 Punkten bewertet werden (§ 26 (4) GSO).
- Wenn sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse auffällig häufen, kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Attests verlangen. Ein ärztliches oder schulärztliches Attest kann nur dann als genügender Nachweis anerkannt werden, wenn es auf Feststellungen beruht, die der Arzt während der Erkrankungszeit getroffen hat.
- In der Oberstufe muss beim Versäumnis von angekündigten Leistungsnachweisen (z.B. Schulaufgaben, Kurzarbeiten) ein ärztliches Attest, das am gleichen Tag ausgestellt ist, vorgelegt werden. Ein im Nachhinein ausgestelltes ärztliches Attest wird nicht anerkannt! Das Attest ist spätestens am dritten Tag nach der Abwesenheit von der angekündigten Leistungserhebung im Oberstufenbüro vorzulegen.
Häufig verschlechtert sich der Gesundheitszustand eines Schülers/einer Schülerin im Laufe des Vormittags so erheblich, dass er/sie dem Unterricht nicht mehr folgen kann. In einem solchen Fall muss er sich im Sekretariat (Frau Baer oder Frau Heidrich) melden. Wenn es sich um kleinere „Wehwehchen“ handelt, werden die Schüler dort betreut und, wenn es ihnen besser geht, wieder in den Unterricht geschickt. Handelt es sich um ernstere Fälle, so ruft das Sekretariat zu Hause oder an Ihrem Arbeitsplatz an und bittet Sie, Ihr Kind abzuholen oder, falls Sie verhindert sind, uns zu ermächtigen, für Ihr Kind ein Taxi zu bestellen. Keine Schülerin und kein Schüler darf ohne Abmeldung das Haus verlassen. Die vorzeitige Entlassung muss vom Fachlehrer und später von den Eltern gegengezeichnet werden.
Im Hinblick auf die gemeinsame Erziehungsaufgabe von Elternhaus und Schule bittet die Schulleitung die Erziehungsberechtigten dringend um eine ggf. kritische Überprüfung von Entschuldigungsgründen der Schüler, damit leichtfertiges Schulschwänzen unterbunden und Schüler, Eltern und Schulleitung von den Unannehmlichkeiten der disziplinären Ahndung verschont bleiben.
27.01.2017 | Kooperation mit der FAU
„Glokalisierung“ gilt als Phänomen unserer Zeit. Damit wird das Komplexer-Werden der Welt gefasst als Zusammenspiel aus lokalen und globalen Entwicklungen. Mit dem Begriff wird dem in vielen Teilen eurozentristisch geprägten Verständnis von Globalisierung entgegengetreten, weil damit verdeutlicht wird, dass Globalisierungsprozesse nicht nur aus Perspektive westlicher Staaten zu betrachten sind. In diesem Zusammenhang kommt es zu dem, was durch den deutschen Soziologen Ulrich Beck als Produktion „transkultureller Sinnwelten“ bezeichnet wird.
Das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) finanzierte Projekt wird an zwei Universitäten (Justus-Liebig-Universität Gießen und Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg) an drei Lehrstühlen (Geographiedidaktik, Pädagogik, Philosophie) durchgeführt und untersucht, mit welchen unterrichtlichen Mitteln Jugendliche auf die Zunahme an faktischer Komplexität und die Komplexität ethischer Fragestellungen vorbereitet werden können. Es geht um das Ziel, Lernende zu befähigen, Globalität wahrzunehmen, sich selbst mit ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten im Netz weitgespannter Wechselwirkungen zu verorten und individuelle sowie gesellschaftliche Lebensgestaltung an offenen und zu reflektierenden Wertvorstellungen zu orientieren.
Lehrkräfte am CEG wirken im Projekt bei der Entwicklung und Erprobung von geeigneten Unterrichtsverfahren mit. Die Kooperation bildet die Grundlage für die Verleihung des FAU-Prädikats „Schule innovativ“.
Stefan Applis
24.01.2017 | CEG Aktuell
Am Dienstag, dem 7. Februar 2017, steht der 3. Pädagogische Abend unter dem Zeichen des Safer Internet Day. Frau Marion Leonhardt, Beratungsrektorin für „MiBs“ (medienpägagogisch-informationstechnische Berater) wird im bewährten Format über Soziale Netzwerke und Messenger in der (Schul-)Familie referieren. Wir laden Sie herzlich zu dieser Veranstaltung in die Aula ein (Beginn: 19.30 Uhr).
Weitere Informationen zu der Veranstaltung erhalten Sie durch einen Klick auf das Bild rechts (PDF-Download).