Die aktuell gültige Fassung der Gymnasialen Schulordnung (GSO) finden Sie unter http://www.km.bayern.de/eltern/was-tun-bei/rechte-und-pflichten/verordnungen.html.
Das CEG bietet die Möglichkeit, ab der 11. Jahrgangsstufe das Sprachprofil in der Oberstufe zu stärken und Italienisch als spätbeginnende Fremdsprache zu wählen. Dabei wird eine der bis dahin gelernten Fremdsprachen, Englisch oder Latein, abgelegt.
Die Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen legen im März ihre Sprachenwahl für das 11. Schuljahr fest. Wird dabei Italienisch gewählt, verpflichten sich die Schülerinnen und Schüler, diese Sprache bis zum Abitur, also drei Jahre lang, zu belegen.
Neben Italienisch führen die Schülerinnen und Schüler auch die nicht abgelegte Fremdsprache (Englisch oder Latein) bis zum Ende der 13. Klasse weiter.
Anmerkung: Wir bitten um Verständnis, dass die seltenere Kombination L/It aus schulorganisatorischen Gründen nur ab einer bestimmten Teilnehmerzahl eingerichtet werden kann bzw. ein Klassenwechsel nötig sein könnte.
Detaillierte Informationen erhalten Sie unter folgenden Anhängen:
Die Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufe werden zum Schulhalbjahr zum Thema „Sprachenwahl“ durch den Oberstufenkoordinator sowie die Fachschaftsleitungen der Fächer Italienisch und Latein informiert.
Für eine individuelle Beratung steht Ihnen/euch die Fachleiterin für Italienisch, StDin P. Scalera, gerne zur Verfügung.
Die jeweiligen 7. Klassen fahren zur Wintersportwoche nach Saalbach/Hinterglemm. Über die Informationsveranstaltung zur Wintersportwoche werden die Erziehungsberechtigten per Schulmanager informiert.
Seit vielen Jahren erfahren die am CEG im Klassen- oder Gruppenverband organisierten Schüleraustauschprogramme nach Italien, Polen und (zum ersten Mal im Schuljahr 2016/17) nach England großen Zuspruch.
Zusätzlich bieten verschiedenste Verbände und Organisationen eine Vielzahl an Möglichkeiten zu individuellen Auslandsaufenthalten – von diversen Sprachreisen und Ferienprogrammen über längere Schüleraustausche inklusive Schulbesuch im Ausland bis hin zu Au-Pair oder Work-and-Travel Programmen oder gar Abenteuerreisen wie „Klassenzimmer unter Segeln“.
Darüber hinaus ist auch die Fachschaft Musik regelmäßig als kultureller Botschafter im Ausland unterwegs.
Wichtig ist es, möglichst umgehend zu bemerken, wenn ein Kind nicht rechtzeitig in der Schule bzw. zu Hause ankommt.
Daher rührt die gemeinsame Aufgabe von Schule und Elternhaus, sich nach Mitteln umzusehen, wie sie Gefahren für Kinder auf dem Schulweg nach Möglichkeit verhindern können.
Dazu gehört auch, dass die Schülerinnen und Schüler in einer ihrem Alter und ihrer Einsichtsfähigkeit angepassten Weise über mögliche Gefahren, auch durch Sexualstraftäter, unterrichtet werden. Wir tun dies von Seiten der Schule, wissen aber, dass der größere Teil der Aufklärungs- und Erziehungsarbeit beim Elternhaus liegt.
Von Seiten der Schule wird darauf geachtet, ob die Schülerinnen und Schüler in der Schule ankommen. Die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler wird nach Unterrichtsbeginn überprüft.
Wenn keine Entschuldigung vorliegt, wird bei den Eltern oder Erziehungsberechtigten angerufen.
Schulwegkostenfreiheit besteht zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule einer Ausbildungsrichtung, soweit der einfache Schulweg länger als 3 km ist. Der Antrag an die Stadt oder den Landkreis (je nach Wohnort) wird nur einmal bei Eintritt in das Christian-Ernst-Gymnasium gestellt.
Von der 11. Klasse an müssen die Beförderungskosten von den Eltern getragen werden. Eine Ausnahme ist dann gegeben, wenn der Schüler oder die Schülerin einer Familie mit drei oder mehr Kindern angehört, für die der Unterhaltsleistende Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz bezieht (oder vergleichbare Leistungen; auch bei Hilfe zum Lebensunterhalt, ALG II oder Sozialgeld). Dann werden die Fahrtkosten ebenfalls erstattet oder, was praktischer ist, es wird schon am Schuljahresanfang eine kostenfreie Fahrkarte beantragt. Der Antrag muss bei der Stadt Erlangen, Schulverwaltungsamt, bzw. beim zuständigen Landratsamt bereits vor Beginn des jeweiligen Schuljahres gestellt werden (Kindergeldnachweis für Monat August erforderlich). Ist die genannte Voraussetzung nicht gegeben, übersteigen jedoch für die Familie eines Schülers der Oberstufe die Gesamtkosten der notwendigen Beförderung im Schuljahr 395 €, so wird der darüber hinausgehende Betrag jeweils am Ende eines Schuljahres erstattet (bitte Belege aufbewahren). – Eine Befreiung von der Eigenbeteiligung ist auch für Behinderte und Sozialhilfeempfänger möglich.
Anträge auf nachträgliche Erstattung der Fahrtkosten sind im Sekretariat II zu erhalten. Letzter Termin für die Einreichung der Anträge ist der 31. Oktober. (Diese Anträge mit den Originalunterlagen werden dann unmittelbar beim Schulverwaltungsamt der Stadt bzw. beim jeweiligen Landratsamt eingereicht. Wo die kostenfreien Fahrkarten für die Oberstufe abgeholt werden müssen, bitte in Sekretariat II erfragen!)
Die aktuell gültige Fassung der Gymnasialen Schulordnung (GSO) finden Sie unter http://www.km.bayern.de/eltern/was-tun-bei/rechte-und-pflichten/verordnungen.html.