Seite wählen

Schulwegkostenfreiheit besteht zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule einer Ausbildungsrichtung, soweit der einfache Schulweg länger als 3 km ist. Der Antrag an die Stadt oder den Landkreis (je nach Wohnort) wird nur einmal bei Eintritt in das Christian-Ernst-Gymnasium gestellt.

Von der 11. Klasse an müssen die Beförderungskosten von den Eltern getragen werden. Eine Ausnahme ist dann gegeben, wenn der Schüler oder die Schülerin einer Familie mit drei oder mehr Kindern angehört, für die der Unterhaltsleistende Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz bezieht (oder vergleichbare Leistungen; auch bei Hilfe zum Lebensunterhalt, ALG II oder Sozialgeld). Dann werden die Fahrtkosten ebenfalls erstattet oder, was praktischer ist, es wird schon am Schuljahresanfang eine kostenfreie Fahrkarte beantragt. Der Antrag muss bei der Stadt Erlangen, Schulverwaltungsamt, bzw. beim zuständigen Landratsamt bereits vor Beginn des jeweiligen Schuljahres gestellt werden (Kindergeldnachweis für Monat August erforderlich). Ist die genannte Voraussetzung nicht gegeben, übersteigen jedoch für die Familie eines Schülers der Oberstufe die Gesamtkosten der notwendigen Beförderung im Schuljahr 395 €, so wird der darüber hinausgehende Betrag jeweils am Ende eines Schuljahres erstattet (bitte Belege aufbewahren). – Eine Befreiung von der Eigenbeteiligung ist auch für Behinderte und Sozialhilfeempfänger möglich.

Anträge auf nachträgliche Erstattung der Fahrtkosten sind im Sekretariat II zu erhalten. Letzter Termin für die Einreichung der Anträge ist der 31. Oktober. (Diese Anträge mit den Originalunterlagen werden dann unmittelbar beim Schulverwaltungsamt der Stadt bzw. beim jeweiligen Landratsamt eingereicht. Wo die kostenfreien Fahrkarten für die Oberstufe abgeholt werden müssen, bitte in Sekretariat II erfragen!)

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner