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MODUS-21 war ein Kooperationsprojekt des Bayerischen Kultusministeriums und der Stiftung Bildungspakt Bayern. Der durch die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und das ISB wissenschaftlich begleitete Modellversuch für unterschiedliche Schularten begann im Schuljahr 2002/03 und wurde im Juli 2007 abgeschlossen.
Dabei standen vier Arbeitsfelder im Blickpunkt:
- Qualität von Unterricht und Erziehung
- Personalmanagement und Personalführung
- Inner- und außerschulische Partnerschaften
- Sachmittelverantwortung
30 erprobte und positiv bewertete Maßnahmen der MODUS21-Schulen wurden bereits mit Beginn des Schuljahres 2005/06 für alle Schulen freigegeben. Die Auswahl geeigneter Maßnahmen aus den Bereichen Schulorganisation, Individualförderung, Leistungserhebung sowie Personalführung und Personalmanagement des Projekts steht den Schulen dabei frei. In welchen Fächern am CEG Modus-21-Maßnahmen getroffen werden, können Sie der Tabelle unter Leistungsnachweise, große entnehmen.
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Der Verein der Freunde des Christian-Ernst-Gymnasiums ist ein eingetragener (Förder-) Verein seit 1965. Gemäß Satzung fördert er das Leben und den Ausbau der Schule. Die finanzielle Basis hierfür bilden die Beiträge der Mitglieder (Eltern und Ehemalige) und Spenden. Ein gewähltes Gremium aus Eltern, Lehrkräften und ehemaligen Schülern – das Kuratorium – entscheidet über die Vergabe vorhandener Mittel. Weitere Informationen finden Sie hier.
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Sollte bei Ihrem Kind ein Läusebefall festgestellt worden sein, informieren Sie uns bitte umgehend. Die Schule darf erst wieder besucht werden, wenn nach einer richtigen Behandlung eine Weiterverbreitung der Verlausung nicht mehr zu befürchten ist. Hierüber ist der Schule eine Bestätigung abzugeben (Formular im Download-Bereich unserer Homepage erhältlich).
Als Vorsichtsmaßnahme empfehlen wir Ihnen, die Kopfhaut Ihres Kindes regelmäßig zu beobachten. Um Weiterverbreitung nicht zu fördern, empfiehlt es sich z.B., lange Haare nicht offen zu tragen. Falls Sie Läuse oder Nissen (Eier) entdeckt haben, suchen Sie bitte mit Ihrem Kind einen Arzt auf, damit er das Nötige veranlassen kann. Im Falle eines Befalls sollten alle Mitglieder einer Familie sorgfältig kontrolliert und der Befall behandelt werden.
Weitergehende Informationen finden Sie z.B. in Informationsblättern des Gesundheitsamtes Erlangen und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
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Die Bestimmungen der Schulordnung über die kleinen Leistungsnachweise sind folgende (§ 23 GSO):
(1) Mündliche Leistungsnachweise sind insbesondere Rechenschaftsablagen, Unterrichtsbeiträge und Referate.
(2) Schriftliche Leistungsnachweise sind insbesondere Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, fachliche Leistungstests und Praktikumsberichte; dafür gilt: Kurzarbeiten werden spätestens eine Woche vorher angekündigt, beziehen sich auf höchstens zehn unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden. Die Bearbeitungszeit soll höchstens 30 Minuten betragen. Stegreifaufgaben werden nicht angekündigt, beziehen sich auf höchstens zwei unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden. Die Bearbeitungszeit soll höchstens 20 Minuten betragen. Fachliche Leistungstests, die in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 zentral oder schulintern gehalten werden können, werden spätestens eine Woche vorher angekündigt. Die Bearbeitungszeit soll höchstens 45 Minuten betragen. Für Satz 1 Nrn. 1 bis 3 gelten § 22 Abs. 6 bis 8 entsprechend.
(3) Bei Projekten können mündliche, schriftliche und praktische Leistungen bewertet werden.
Mündliche Leistungsnachweise sind insbesondere Rechenschaftsablagen, Unterrichtsbeiträge und Referate. Schriftliche Leistungsnachweise sind Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, fachliche Leistungstests und Praktikumsberichte. Die Aufzählung der mündlichen „kleinen Leistungsnachweise“ in der GSO ist nicht abschließend; zulässig sind daher z.B. auch Präsentationen.
Die Gewichtung der kleinen Leistungsnachweise untereinander ist durch die Schulordnung nicht vorgeschrieben. Sie wird von der Lehrkraft festgelegt und rechtzeitig (z.B. vor einer Stegreifaufgabe, vor einer Serie von Referaten etc.) der Klasse mitgeteilt. Zeitaufwändigere und komplexere Aufgaben werden in der Regel stärker gewichtet werden müssen. Das gilt vor allem für die Kurzarbeiten, die nicht mehr, wie früher, mit den Schulaufgaben verrechnet werden, sondern Teil der Gruppe der „kleinen Leistungsnachweise“ sind.
Stegreifaufgaben werden nicht angesagt. Sie können Stoffinhalte der beiden vorausgegangenen Stunden sowie Grundwissen umfassen. Nicht mitschreiben muss ein/e Schüler/in, der/die in der letzten Stunde vor der Stegreifaufgabe gefehlt hat bzw. am Tag der Stegreifaufgabe an einer Schulaufgabe teilnimmt.
In der Oberstufe können in allen Kursen Stegreifaufgaben geschrieben werden.