| CEG von A bis Z, F-K
Der Verein der Freunde des Christian-Ernst-Gymnasiums ist ein eingetragener (Förder-) Verein seit 1965. Gemäß Satzung fördert er das Leben und den Ausbau der Schule. Die finanzielle Basis hierfür bilden die Beiträge der Mitglieder (Eltern und Ehemalige) und Spenden. Ein gewähltes Gremium aus Eltern, Lehrkräften und ehemaligen Schülern – das Kuratorium – entscheidet über die Vergabe vorhandener Mittel. Weitere Informationen finden Sie hier.
| CEG von A bis Z, F-K
Sollte bei Ihrem Kind ein Läusebefall festgestellt worden sein, informieren Sie uns bitte umgehend. Die Schule darf erst wieder besucht werden, wenn nach einer richtigen Behandlung eine Weiterverbreitung der Verlausung nicht mehr zu befürchten ist. Hierüber ist der Schule eine Bestätigung abzugeben (Formular im Download-Bereich unserer Homepage erhältlich).
Als Vorsichtsmaßnahme empfehlen wir Ihnen, die Kopfhaut Ihres Kindes regelmäßig zu beobachten. Um Weiterverbreitung nicht zu fördern, empfiehlt es sich z.B., lange Haare nicht offen zu tragen. Falls Sie Läuse oder Nissen (Eier) entdeckt haben, suchen Sie bitte mit Ihrem Kind einen Arzt auf, damit er das Nötige veranlassen kann. Im Falle eines Befalls sollten alle Mitglieder einer Familie sorgfältig kontrolliert und der Befall behandelt werden.
Weitergehende Informationen finden Sie z.B. in Informationsblättern des Gesundheitsamtes Erlangen und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
| CEG von A bis Z, L-Q
Die Bestimmungen der Schulordnung über die kleinen Leistungsnachweise sind folgende (§ 23 GSO):
(1) Mündliche Leistungsnachweise sind insbesondere Rechenschaftsablagen, Unterrichtsbeiträge und Referate.
(2) Schriftliche Leistungsnachweise sind insbesondere Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, fachliche Leistungstests und Praktikumsberichte; dafür gilt: Kurzarbeiten werden spätestens eine Woche vorher angekündigt, beziehen sich auf höchstens zehn unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden. Die Bearbeitungszeit soll höchstens 30 Minuten betragen. Stegreifaufgaben werden nicht angekündigt, beziehen sich auf höchstens zwei unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden. Die Bearbeitungszeit soll höchstens 20 Minuten betragen. Fachliche Leistungstests, die in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 zentral oder schulintern gehalten werden können, werden spätestens eine Woche vorher angekündigt. Die Bearbeitungszeit soll höchstens 45 Minuten betragen. Für Satz 1 Nrn. 1 bis 3 gelten § 22 Abs. 6 bis 8 entsprechend.
(3) Bei Projekten können mündliche, schriftliche und praktische Leistungen bewertet werden.
Mündliche Leistungsnachweise sind insbesondere Rechenschaftsablagen, Unterrichtsbeiträge und Referate. Schriftliche Leistungsnachweise sind Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, fachliche Leistungstests und Praktikumsberichte. Die Aufzählung der mündlichen „kleinen Leistungsnachweise“ in der GSO ist nicht abschließend; zulässig sind daher z.B. auch Präsentationen.
Die Gewichtung der kleinen Leistungsnachweise untereinander ist durch die Schulordnung nicht vorgeschrieben. Sie wird von der Lehrkraft festgelegt und rechtzeitig (z.B. vor einer Stegreifaufgabe, vor einer Serie von Referaten etc.) der Klasse mitgeteilt. Zeitaufwändigere und komplexere Aufgaben werden in der Regel stärker gewichtet werden müssen. Das gilt vor allem für die Kurzarbeiten, die nicht mehr, wie früher, mit den Schulaufgaben verrechnet werden, sondern Teil der Gruppe der „kleinen Leistungsnachweise“ sind.
Stegreifaufgaben werden nicht angesagt. Sie können Stoffinhalte der beiden vorausgegangenen Stunden sowie Grundwissen umfassen. Nicht mitschreiben muss ein/e Schüler/in, der/die in der letzten Stunde vor der Stegreifaufgabe gefehlt hat bzw. am Tag der Stegreifaufgabe an einer Schulaufgabe teilnimmt.
In der Oberstufe können in allen Kursen Stegreifaufgaben geschrieben werden.
| CEG von A bis Z, L-Q
Regelungen zu Leistungsnachweisen im Schuljahr 2017/18
Die Lehrerkonferenz hat für die Klassen 5 bis 10 die Schulaufgaben entsprechend der Schulordnung wie folgt festgelegt:
| Jgst. |
Fach |
Anzahl |
Sonderregelungen / Modus-21-Maßnahmen |
| 5 |
Deutsch |
4 |
— |
| Englisch |
4 |
— |
| Mathematik |
4 |
— |
| Musik |
2 |
— |
| 6 |
Deutsch |
3 + 1/1 |
Ersatz einer Schulaufgabe durch eine Kombination aus dem Jahrgangsstufentest und einem schulinternen Test (Wertung 1:1) (GSO § 22 (2)) |
| Englisch |
4 |
Die vierte Schulaufgabe wird in Form einer mündlichen Prüfung abgehalten (GSO § 22 (1)). |
| Latein |
4 |
Jeweils Übersetzung und Aufgabenteil, Wertung im Verhältnis 3:1 |
| Mathematik |
4 |
— |
| Musik |
2 |
— |
| 7 |
Deutsch |
3 + 2 KA |
Eine Schulaufgabe wird durch zwei Kurzarbeiten ersetzt (GSO § 22 (2)) |
| Englisch |
3 |
— |
| Latein |
4 |
Jeweils Übersetzung und Aufgabenteil, Wertung im Verhältnis 3:1 |
| Mathematik |
4 |
Die letzte Schulaufgabe erstreckt sich über den Jahresstoff (Modus-Maßnahme Nr. 20) |
| Musik |
2 |
— |
| 8 |
Deutsch |
3 + 2 KA |
Eine Schulaufgabe wird durch zwei Kurzarbeiten ersetzt (GSO § 22 (2)) |
| Englisch |
3 |
Eine Schulaufgabe wird in Form einer mündlichen Prüfung abgehalten (GSO § 22 (1)). |
| Latein |
4 |
Jeweils Übersetzung und Aufgabenteil, Wertung im Verhältnis 3:1, sowohl für die ersten drei Schulaufgaben (Grammatikphase) als auch für die letzte Schulaufgabe (Lektürephase) |
| Mathematik |
3 |
— |
| Physik |
— |
2 |
| Musik |
2 |
— |
| 9 |
Deutsch |
3 + Deb. |
Eine Schulaufgabe wird durch eine „Debatte“ ersetzt (Modus-Maßnahme Nr. 17) |
| Englisch |
3 |
— |
| Latein |
3 |
Jeweils Übersetzung und Aufgabenteil, Wertung im Verhältnis 2:1 |
| Mathematik |
4 |
Die letzte Schulaufgabe erstreckt sich über den Jahresstoff (Modus-Maßnahme Nr. 20) |
| Physik |
2 |
— |
| Musik |
2 |
— |
| 10 |
Deutsch |
3 |
— |
| Englisch |
2 + 1/1 |
Ersatz einer Schulaufgabe durch eine Kombination aus dem Jahrgangsstufentest und einem schulinternen Test (Wertung 1:1) (GSO § 22 (2)) |
| Latein |
3 |
Jeweils Übersetzung und Aufgabenteil, Wertung im Verhältnis 2:1 |
| Italienisch |
4 |
Die vierte Schulaufgabe wird in Form einer mündlichen Prüfung abgehalten (GSO § 22 (1)). |
| Mathematik |
3 |
— |
| Physik |
2 |
— |
| Musik |
2 |
— |
Die Schulaufgaben werden, ebenso wie Kurzarbeiten und Stegreifaufgaben nach der Benotung den Schülerinnen und Schülern zur Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten mit nach Hause gegeben. Sie sind binnen einer Woche unverändert der Schule wieder zuzuleiten, andernfalls muss die Herausgabe weiterer Arbeiten unterbleiben.
Festlegungen zu Leistungsnachweisen; prüfungsfreie Zeiten (§ 21 Abs. 2):
Es gibt keine „prüfungsfreie Zeiten“. Schulaufgabenfrei sind lediglich die letzten Tage vor den Weihnachtsferien. An Schulaufgabentagen sind keine Stegreifaufgaben und Kurzarbeiten gestattet. Am Tag des Klassenvorspiels sind keine Schulaufgaben und Kurzarbeiten, wohl aber Stegreifaufgaben möglich. Referate und Präsentationen sind auch an Schulaufgabentagen möglich.
Schulaufgaben in Form einer mündlichen Prüfung in den modernen Fremdsprachen (§ 22 Abs. 1):
Englisch: je eine mündliche Prüfung in der 6. & 8. Klasse; organisatorische Durchführung: Zweiergruppen, i.d.R. nachmittags, ca. 15 Minuten / Italienisch: mündliche Prüfungen in der 10. / 11. / 12. Klasse; Zweiergruppen, i.d.R. nachmittags, ca. 15 Minuten