Fordern Sie bitte Ihre Kinder zu verkehrsgerechtem Verhalten auf dem Schulweg auf. Viele Schülerinnen und Schüler müssen täglich zu den Hauptverkehrszeiten die Henke- oder die Fahrstraße überqueren. Ermahnen Sie Ihr Kind, die Fußgängerüberwege an den Ampelanlagen zu benützen, und zwar mit größter Vorsicht!
Kinder und Jugendliche, die mit dem Bus oder der Bahn fahren, sind beim Ein- und Aussteigen wie auch im Bus oder Bahn selbst zu ordentlichem Verhalten verpflichtet.
Wir bitten alle Eltern, bei ihren Fahrrad fahrenden Kindern auf das Tragen von Helmen hinzuwirken, damit die Verletzungsgefahren verringert werden. Besonderes Augenmerk hat natürlich auch der Verkehrssicherheit der Fahrräder zu gelten, hier insbesondere den Bremsen und der Beleuchtung. Das Fahrradfahren im Schulhof ist aus Sicherheitsgründen verboten. Die Fahrräder müssen auf dem Schulhof geschoben und abgestellt werden. Der Abstellplatz für Mopeds und Motorräder befindet sich an der Ecke Henke-/Raumerstraße.
Um Gesundheits- und Sicherheitsfragen geht es auch beim Jugendarbeitsschutz: Von Nebentätigkeiten während der Schulzeit möchten wir ausdrücklich abraten. Auch der Ferienarbeit stehen wir skeptisch gegenüber, denn wer in der Schule etwas leisten muss, soll die Ferien zur Erholung nützen. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist die Beschäftigung von Schülerinnen und Schülern, die weniger als 15 Jahre alt sind oder noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, grundsätzlich nicht möglich.