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Wenn eine frühere Unterrichtsbeendigung am Tag zuvor noch nicht bekannt war (z. B. bei Erkrankung eines Lehrers), halten wir die Schülerinnen und Schüler der 5. bis 7. Klasse bis zum stundenplanmäßigen Ende des Vormittagsunterrichts im Haus.
Ab der 8. Klasse gilt eine weniger strenge Regelung: Unterrichtsverkürzung im Vormittagsunterricht ist auch unangekündigt möglich.
An sehr heißen Tagen in den Sommermonaten kann der Unterricht um 13:00 Uhr, um 12:15 Uhr oder (in äußerst seltenen Fällen) um 11:30 Uhr enden.
Des Weiteren kann bei schlechter Witterung ein Wandertag zeitlich verkürzt werden.

Bitte treffen Sie mit Ihrem Kind für solche Fälle und andere Ausnahmesituationen Vereinbarungen; sollte es Schwierigkeiten bei den Verkehrsmitteln oder beim Zutritt zur Wohnung geben, müsste das Kind entsprechend länger in der Schule bleiben.

Allgemein gilt: Wenn ein Schüler bei früherem Unterrichtsschluss nicht in die Wohnung kann, weil die Eltern nicht daheim sind, darf er in der Schule bleiben (Speiseräume im Erweiterungsbau, Internetecke oder am Nachmittag Zi. 105 im Hauptbau). Es empfiehlt sich aber, für solche Fälle mit dem Kind eine entsprechende feste Abmachung zu treffen, z. B. dass es dann zu einem bestimmten Mitschüler, zu einem Verwandten o. ä. geht. Eltern, die es in keinem Fall wünschen, dass Kinder früher als am Vortag bekannt nach Hause gehen dürfen, müssen dies dem Direktorat schriftlich mitteilen.

Wir sind verpflichtet, Unterrichtsausfälle möglichst zu vermeiden. Insofern kann eine am Tag zuvor bekannt gegebene Unterrichtsverkürzung auch wieder aufgehoben werden, wenn die Voraussetzungen entfallen sind. Für die Schülerinnen und Schüler besteht die Verpflichtung, die Eltern darüber zu informieren, was über das Münztelefon im Erdgeschoss des Hauptbaus geschehen kann.

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