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Über alle Veränderungen gegenüber dem regulären Stundenplan wird Digitalen Schwarzen Brett (DSB), das sich im Erdgeschoss im Eingangsbereich West befindet, informiert. Nur was dort steht, gilt. Die Schüler müssen vor dem Nachhausegehen dort nachschauen, ob am nächsten Tag für ihre Klasse eine Veränderung eintritt, insbesondere ob der Unterricht früher schließt. Sie haben die Pflicht, es auch ihren Eltern zu sagen. Dies gilt auch, wenn etwa eine Sprechstunde nicht gehalten werden kann. Alternativ kann mit dem im Elternschreiben mitgeteilten Zugangsdaten das DSB auch digital eingesehen werden: DSBmobile

Alle Schülerinnen und Schüler sind während des Schulbesuchs oder während schulischer Veranstaltungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen durch die Schülerunfallversicherung geschützt. Auch auf dem Schulweg genießen sie Versicherungsschutz, wobei die Versicherung aber nur den kürzesten bzw. üblichen Weg anerkennt. Die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler melden bitte jeden Schulunfall unverzüglich im Sekretariat II. Dort sind die Formblätter für die Unfallanzeigen erhältlich und 3-fach auszufüllen. Sie können auch online ausgefüllt (PDF) und anschließend ausgedruckt werden.  Um eine Kostenbelastung zu vermeiden, weisen Sie den behandelnden Arzt oder Zahnarzt von vornherein unmissverständlich darauf hin, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Nehmen Sie keine Privatrechnung an: Die Unfallversicherung rechnet unmittelbar mit dem Arzt ab; dies gilt auch für Schulfahrten und Wintersportwochen.

Für die Schüler, die bei Nachmittagsunterricht mittags zum Essen heimgehen und anschließend für den weiteren Unterricht erneut die Schule aufsuchen, besteht an solchen Unterrichtstagen für den Schul- und den Nachhauseweg zweimal Unfallversicherungsschutz. Ein solcher besteht auch für Schüler, die während der Mittagspause das Schulgelände verlassen, um sich beispielsweise in einem nahe gelegenen Geschäft mit Nahrungsmitteln zu versorgen. Entfernt sich darüber hinaus ein Schüler zu privaten Zwecken (wozu auch das Rauchen zählt) bewusst aus dem schulischen Verantwortungsbereich, so unterbricht er damit seinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.

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