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Bestimmungen zum Latinum im G8 (gültig seit Februar 2008)

1. Latinum (= Großes Latinum)

Die Bestimmungen für den Erwerb des Latinums richten sich nach den Vorgaben der Kultusministerkonferenz. Bei der Zuerkennung des Latinums, das nur an Schulen erworben werden kann, geht es nicht um die Zahl der aufsteigenden Jahre des Spracherwerbs, sondern um das erreichte Lektüreniveau. Gemäß Beschluss der KMK („Vereinbarung über das Latinum und das Graecum“ vom 22.09.2005) setzt die Zuerkennung des Latinums die Fähigkeit voraus, „lateinische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich anspruchsvollerer Stellen (bezogen auf Bereiche der politischen Rede, der Philosophie und der Historiographie) in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen“, im Wesentlichen also Texte von Cicero.

Dieses Niveau wird im neunjährigen Gymnasium bei Latein als erster und zweiter Fremdsprache über den Pflichtunterricht nach der Spracherwerbsphase und zwei weiteren Lektürejahren in JGS 10 bei mindestens Note 4 im Jahreszeugnis erreicht und in diesem sowie im Abiturzeugnis bestätigt.

Das Latinum ist nach wie vor in zahlreichen Fächern Studien- bzw. Prüfungsvoraussetzung (vgl. dazu die Informationen der Seite des Deutschen Altphilologenverbandes).

Für externe Bewerber finden die Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums sowie die Feststellungsprüfungen zum Nachweis gesicherter Kenntnisse in Latein (Kleines Latinum) an den Universitätsorten jeweils auch zum Ende der Vorlesungszeit oder eines Semesters an vom Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hierfür bestimmten Gymnasien statt. Nähere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Ministeriums.

2. Gesicherte Lateinkenntnisse (= Kleines Latinum)

Die Zuerkennung gesicherter Lateinkenntnisse bzw. des Kleinen Latinums setzt die Fähigkeit voraus, lateinische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich einfacherer Prosatextstellen in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen (entsprechende antike, mittelalterliche und neuzeitliche Texte, z. B. Nepos, Curtius Rufus, Vulgata).

Dieses Niveau wird im neunjährigen Gymnasium bei Latein als erster und zweiter Fremdsprache über den Pflichtunterricht nach der Spracherwerbsphase und einem weiteren Lektürejahr in JGS 9 bei mindestens Note 4 im Jahreszeugnis erreicht und in diesem sowie im Abiturzeugnis als „Kleines Latinum“ bestätigt.

In der neuen LPO I werden für das Studium des Lehramts am Gymnasium in den Fächern Deutsch, Geschichte, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch „gesicherte Kenntnisse in Latein“ als fachliche Zulassungsvoraussetzungen gefordert („Ausreichende Kenntnisse“ in Latein und Griechisch, die weiterhin für das Studium des Lehramts am Gymnasium in den Fächern Katholische und Evangelische Religionslehre gefordert werden, können wie bisher durch das Latinum und Graecum nachgewiesen werden).

3. Lateinkenntnisse

Die Zuerkennung von Lateinkenntnissen setzt die Fähigkeit voraus, Texte, wie sie üblicherweise am Ende der Spracherwerbsphase in den vom Staatsministerium genehmigten Lehrbüchern zu finden sind, in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen.

Dieses Niveau wird im neunjährigen Gymnasium bei Latein als erster und zweiter Fremdsprache in JGS 8 bei mindestens Note 4 im Jahreszeugnis erreicht.

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