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Das Fach Musik ist am CEG Kernfach. Hierzu gehört auch das Erlernen eines Instruments. Zugelassen sind dabei zur Zeit folgende Instrumente für den Pflichtunterricht:

Cello, Euphonium, Fagott, Gitarre, Harfe, Horn, Klarinette, Klavier, Kontrabass, Oboe, Orgel, Posaune, Querflöte, Saxophon, Trompete, Tuba, Violine, Viola

Der Instrumentalunterricht an der Schule findet in Kleingruppen von 2 – 3 Schüler/-innen statt, wird in den Randstunden und am Nachmittag erteilt und ist kostenlos. Instrumente und Notenmaterial müssen von den Eltern selbst beschafft werden. Nur bei den Streichinstrumenten (Violine, Viola, Cello und Kontrabass) sind auch Leihinstrumente von der Schule erhältlich.

Auf besonderen Wunsch ist es möglich, den Instrumentalunterricht außerhalb der Schule privat zu nehmen („externer Unterricht“), wobei die Schülerinnen und Schüler zur Benotung zweimal im Halbjahr in der Schule vorspielen müssen. Im Einzelfall wird das Erlernen eines Zweitinstruments ab der 7. Klasse von der Schule unterstützt und der Unterricht finanziert. Dies ist bei besonderer Eignung und bei Instrumenten, wo die Kapazitäten nicht ausgeschöpft wurden, möglich.

Bei der Wahl des Pflichtinstruments ist neben der Eignung und der Neigung auch die Unterrichtskapazität an der Schule ein Kriterium. Bei der Neuanmeldung ist daher immer auch ein alternatives Pflichtinstrument zu benennen. Ein Anspruch auf freie Instrumentenwahl bei der Anmeldung besteht nicht!

Das Musizieren in der Gruppe ist ein wichtiges Anliegen der musischen Erziehung. Daher bietet das CEG für die verschiedenen Altersstufen differenzierte Möglichkeiten zu Chorgesang und Instrumentalspiel an.

 

Häufig gestellte Fragen zu Musik und Instrumentalunterricht am musischen Gymnasium

Ist eine besondere musikalische Eignung notwendig?

Das Musische Gymnasium bildet keine „Musiker“ aus. Ein musikalisches Interesse und eine echte Bereitschaft zum Erlernen eines Instrumentes sind aber Voraussetzungen für eine erfolgreiche Schullaufbahn. Als Nachweis für die Eignung zum Übertritt an ein Musisches Gymnasium ist die Note 1 oder 2 in Musik im Übertrittszeugnis notwendig. Liegt keine Musiknote vor oder ist diese schlechter als 2 ist ein kurzer Musikalitäts-Test als Nachweis der Eignung notwendig.

Braucht mein Kind auf dem Instrument Vorkenntnisse?

Vorkenntnisse im Pflichtinstrument sind nicht notwendig! Allerdings ist Erfahrung im Instrumentalspiel sehr vorteilhaft!

Kann mein Kind auch außerhalb der Schule seinen Instrumentalunterricht nehmen?

Ja. Außerschulischer Instrumentalunterricht kann auf Antrag genehmigt werden. Zur Benotung müssen die Schüler/innen ein- oder zweimal im Halbjahr vorspielen.

Soll mein Kind den Instrumentalunterricht außerhalb der Schule beibehalten, wenn es für den Gruppenunterricht in der Schule angemeldet ist?

In vielen Fällen ergänzen sich die Unterrichtseinheiten innerhalb und außerhalb der Schule. Schulischer Gruppenunterricht und privater Einzelunterricht sind zwei Lernphasen pro Woche, die den Lernprozess intensivieren können.

Findet der Instrumentalunterricht am Vormittag statt?

Der Instrumentalunterricht findet überwiegend am Nachmittag statt. Unsere Fünftklässler werden dabei bevorzugt in Randstunden eingeteilt.

Wie groß sind die Instrumentalgruppen?

Der Instrumentalunterricht findet in einer Gruppenstärke von 2 – 3 Schülerinnen und Schülern statt.

Wie viel muss mein Kind üben?

Die Anfänger in der 5. Klasse sollten mit einer täglichen Übezeit zwischen 20 und 30 Minuten rechnen.

Muss mein Kind auch singen können?

Das Singen spielt am Musischen Gymnasium eine wichtige Rolle. In jeder Jahrgangsstufe wird im Klassenunterricht gesungen und an der Gesangstechnik gearbeitet. Ein Vorsingen geht in die Musiknote ein. Natürlich gibt es für alle Altersstufen Chöre an der Schule!

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