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Rechtliche Bestimmungen (§ 28 BaySchO):

  • Um den Lernstoff einzuüben und die Schülerinnen und Schüler zu eigener Tätigkeit anzuregen, werden Hausaufgaben gestellt, die von Schülerinnen und Schülern mit durchschnittlichem Leistungsvermögen in angemessener Zeit erledigt werden können.
  • Die Lehrerkonferenz legt vor Unterrichtsbeginn des Schuljahres die Grundsätze für die Hausaufgaben fest.
  • Sonntage, Feiertage und Ferien sind von Hausaufgaben freizuhalten.

Außerdem ist am Christian-Ernst-Gymnasium festgelegt worden:

  • An Tagen mit für die gesamte Klasse verpflichtendem Nachmittagsunterricht wird keine schriftliche Hausaufgabe für den nächsten Tag aufgegeben. Ein Stundenplan der Klasse soll in das Klassenbuch eingeheftet werden; auf diese Weise kann vom unterrichtenden Lehrer rasch gesehen werden, an welchen Tagen sich Ballungen von Hausaufgaben ergeben könnten. Die Koordination der Hausaufgaben liegt beim Klassenleiter, er wird dabei von den anderen in der betreffenden Klasse unterrichtenden Lehrkräften unterstützt.
  • Das Thema Hausaufgaben wird auf den pädagogischen Klassenkonferenzen zu Beginn jeden Schuljahres sowie bei Bedarf in Lehrerkonferenzen thematisiert.

 

Fragwürdige Hausaufgaben-Erleichterungen

Bleiben Sie in Fragen der zeitlichen Belastung Ihrer Kinder durch die Schule mit uns in Verbindung! Wir geben bei dieser Gelegenheit eine Information des Kultusministeriums weiter, die auf ein in den letzten Jahren immer wichtiger werdendes Phänomen eingeht:

Internetseiten, auf denen Referate, Facharbeiten und Hausaufgaben getauscht und herunter geladen werden können, erfreuen sich großer Beliebtheit unter Schülerinnen und Schülern. Neben der Möglichkeit der Materialbeschaffung bieten diese Seiten oft auch Gelegenheit zum Austausch mit anderen Schülern in Foren. Manche dieser Seiten haben jedoch so genannte „Dialer“ installiert, bei deren Aktivierung hohe Verbindungspreise fällig werden. Diese werden zwar angegeben, aller­dings oft bewusst unauffällig platziert, so dass sie leicht übersehen werden können. In Einzelfällen muss vor der Nutzung des Angebots ein Passwort mit SMS angefordert werden, was ebenfalls zu hohen Kosten führen kann. Bitte weisen Sie Ihre Kinder auf das Kostenrisiko hin bzw. lassen Sie die Benutzung von kostenpflichtigen 0190-9er-Nummern, der sich diese Anbieter bedienen, beim eigenen Telefonanbieter sperren.

Andere bei Schülerinnen und Schülern beliebte Internetangebote sind zwar kostenfrei, verlangen aber von den Schülern die Eingabe persönlicher Daten (z.B. Alter, Geschlecht) zur Vergabe eines Passwortes. Schülerinnen und Schülern sollten daher die Gefahren des Datenmissbrauchs erklärt werden. In zahlreiche Angebote ist Werbung mit für Kinder und Jugendliche problematischen Inhalten integriert. Ganz unabhängig von solchen Risiken ist festzustellen: Wenn Hausaufgaben nicht selber erledigt werden, wenn Referate nicht selbst konzipiert werden, sind sie pädagogisch nutzlos. Abgesehen davon ist die fachliche Qualität mancher angeblicher Hilfen mehr als fragwürdig. Zu bedenken ist natürlich auch, dass die Suchsysteme, mit denen ein Schüler eine Internetquelle findet, auch dem Lehrer zur Verfügung stehen. Die Gefahr eines „Unterschleif-Sechsers“ ist nicht gering.

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