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Die Haftung der Schule und des Sachaufwandsträgers erstreckt sich grundsätzlich nicht auf Verlust oder Beschädigung von Gegenständen (z. B. Musikinstrumente, Fahrräder, Garderobe, Wertsachen). Große Geldbeträge oder wertvolle Gegenstände (z. B. teuere Füller) sollten nicht in die Schule mitgenommen werden. In Ausnahmefällen besteht auch die Möglichkeit, das Sekretariat oder Direktorat um Aufbewahrung zu bitten.

Es ist nicht möglich, in Fluren und Treppenhäusern abgestellte Taschen gegen den Zugriff Unbefugter zu sichern. Gleiches gilt für die Musikinstrumente. Die Schule kann für Instrumente, die in Schulräumen, Treppenhäusern und Gängen abgestellt werden, keine Haftung übernehmen. Dies gilt auch für Instrumente, die von den Schülerinnen und Schülern im Raum 134 („Depot“) eingeschlossen werden können. Der Schlüssel hierfür ist im Sekretariat bei Frau Baer bzw. Frau Heidrich erhältlich.

Für Dinge, die während des Sportunterrichts aus Sicherheitsgründen abgelegt werden müssen, kann die Schule ebenfalls keine Haftung übernehmen. Wenn Schülerinnen und Schüler trotzdem etwas Wertvolleres dabei haben, müssen sie dies der Sportlehrkraft sagen.

Im Zusammenhang mit anderem Unterricht ist es möglich, dass Klassenzimmer offen bleiben, wenn die Schülerinnen und Schüler in einem Fachraum Unterricht haben. Die Mappen usw. werden deshalb immer in die Fachräume mitgenommen.

Unser Schulgelände ist frei von außen zugänglich. Fahrräder müssen mit einem guten Schloss gesichert werden. Bei besonders wertvollen Rädern sollten Sie eine entsprechende Fahrradversicherung abschließen, denn die Räder sind von unserer Seite nicht versichert.

Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass Ihr Kind vonseiten der Schule nicht haftpflichtversichert ist. Bei Sachschäden, die Ihr Kind verursachen sollte, können die Stadt Erlangen (als Aufwandsträger der Schule) oder auch geschädigte Mitschülerinnen und Mitschüler Ihres Kindes mit Ersatzansprüchen an Sie herantreten.

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