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Beurlaubungen und Befreiungen

Beurlaubungen

Schülerinnen und Schüler können in dringenden Ausnahmefällen (z.B. nicht aufschiebbarer Arzttermin, Führerscheinprüfung) auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schüler/innen beurlaubt werden. In allen vorhersehbaren Fällen bitten wir, die Anträge mindestens 7 Tage vorher einzureichen, und zwar nicht beim Klassenleiter, sondern über das Sekretariat bei Herrn Seuferling. Später vorgelegte Anträge auf Unterrichtsbefreiung bei vorhersehbarem Fernbleiben können nicht genehmigt werden. Ein dafür vorgesehenes Formblatt ist im Sekretariat bzw. hier als PDF-Formular erhältlich. Ob der Antrag genehmigt ist, erfährt Ihr Kind (wenige Tage nach Abgabe des Antrages) auf Nachfrage im Sekretariat.

Bitte bemühen Sie sich, insbesondere Termine bei Ärzten oder Behörden außerhalb der Unterrichtszeit zu vereinbaren. Eine Beurlaubung kann nur dann ausgesprochen werden, wenn die geplante Abwesenheit vom Unterricht pädagogisch und unterrichtlich vertretbar ist und das Ziel der Beurlaubung nicht ebenso gut in der unterrichtsfreien Zeit erreicht werden kann. Dies gilt auch für einen vorhersehbaren Arzttermin. Ein bereits gebuchter Urlaubsaufenthalt, ein Sprachkurs im Ausland, sonstige Kurse, die noch in die letzten Schultage vor den Ferien hineinreichen, sind keine triftigen Gründe für eine Beurlaubung. Zudem gilt, dass angesagte Leistungsnachweise in aller Regel eine Befreiung verhindern.

Freizeiten für Konfirmanden und Firmlinge und ähnliche religiöse Freizeiten werden von den Pfarrämtern der Schule schriftlich gemeldet bzw. bestätigt. In allen Fällen muss aber der Schule auch eine Einverständniserklärung der Eltern vorgelegt werden.

 

Befreiungen von der Teilnahme am Sportunterricht

Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen an einzelnen Sportstunden nicht teilnehmen können, legen ihrer Sportlehrkraft eine schriftliche Mitteilung der Eltern vor. Sie sind damit von der aktiven Teilnahme an der betreffenden Sportstunde befreit; doch besteht für sie grundsätzlich Anwesenheitspflicht. Eine Befreiung vom Sportunterricht für mehr als zwei Schulwochen kann, sofern eine körperliche Beeinträchtigung nicht offensichtlich ist, nur aufgrund eines ärztlichen, vom Schularzt bestätigten Attests erfolgen. Aus dem schulärztlichen Zeugnis muss hervorgehen, für welchen Zeitraum und gegebenenfalls für welche Betätigung des Schülers eine Beeinträchtigung besteht. Die Befreiung gilt nur jeweils für ein Schuljahr.

Besondere Prüfung

Die Besondere Prüfung stellt für Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufe des Gymnasiums, die keine Vorrückungserlaubnis in die 11. Jahrgangsstufe erhalten haben, eine Möglichkeit dar, den Mittleren Schulabschluss (ähnlich dem der Realschule, der Wirtschaftsschule bzw. dem M-Zweig der Mittelschule) zu erreichen. Eine erfolgreich abgelegte Prüfung berechtigt jedoch nicht zum Vorrücken in die 11. Jahrgangsstufe des Gymnasiums. Die Besondere Prüfung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache (auf Antrag kann die erste Fremdsprache durch die zweite Fremdsprache ersetzt werden, die dann auf dem Niveau der ersten Fremdsprache nachzuweisen ist). Sie wird in schriftlicher Form abgenommen (zentral für ganz Bayern gestellten Aufgaben). (Rechtsgrundlage: Art. 25 BayEUG in Verbindung mit § 67 GSO)

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Beratungslehrkraft

Mein Angebot als Beratungslehrerin richtet sich an Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte.

Ich bin Ansprechpartnerin für

  • Fragen zur Schullaufbahn (Wahl der Ausbildungsrichtung, Schulabschlüsse, Schulwechsel)
  • Beratung zur Studien- und Berufswahl
  • Lern- und Leistungsschwierigkeiten
  • Lerntechniken und -methoden
  • Verhaltensprobleme und erzieherische Fragen
  • Beratung bei schulischen Konflikten (Mitschüler/innen, Lehrkräfte, Mobbing)

Jede Beratung ist freiwillig, kostenlos und vertraulich. Die Kontaktaufnahme zur Vereinbarung eines Beratungstermins kann über das Sekretariat oder per Mail erfolgen.

Beratungssprechstunde:
Dienstag, 08:45 – 09:30 Uhr, Zi. 213, auch telefonisch unter: 09131/ 53 30 3-25

Michaela Schindler-Grucza, Beratungslehrerin, systemische Beraterin (SG), Supervisorin

Beratung – Ansprechpartner

Wir legen im Rahmen unseres Schulprofils besonderen Wert auf den Bereich der individuellen und ganzheitlichen Förderung. Daher bieten wir Schülerinnen und Schülern ein breites Angebot an Einzelberatung innerhalb der Schule. Neben den Fachlehrkräften sowie den Klassenleiter/-innen Ihrer Kinder können Sie sich vertrauensvoll an folgende Personen wenden (Kontaktaufnahme entweder über die wöchentlichen Sprechstunden oder telefonisch über das Sekretariat: 09131 / 53 30 3-0):

NameFunktion
Frau KlernerSchulpsychologin
Frau Schindler-GruczaBeratungslehrerin, "Ich schaff's"-Projekt, Mitglied des pädagogischen Teams "Angstfrei lernen"
Herr SchwarzmannDiplompädagoge, Seminarlehrer für Pädagogik, Mitglied des pädagogischen Teams "Angstfrei lernen"
Frau ZellerVerbindungslehrerin für die Unter- und Mittelstufe (Klassen 5-9)
Herr ZirkelbachVerbindungslehrer für die Oberstufe (Klassen 10-12)
Herr HofmannStufenbetreuer für die Unterstufe (Klassen 5-7)
Frau ScaleraStufenbetreuer für die Mittelstufe (Klassen 8-10)
Herr EnglhardtOberstufenkoordinator Q12 (Schuljahr 2022/23)
Herr WoppererOberstufenkoordinator Q11 (Schuljahr 2022/23)

Coaching-Angebot „Ich schaff’s“

Das Coaching-Angebot „Ich schaff’s“ richtet sich an Schüler/innen der 9. und 10. Klassen, deren Vorrücken in die nächste Jahrgangsstufe aufgrund schlechter Leistungen gefährdet ist. Nach dem Zwischenzeugnis werden diese Schülerinnen und Schüler – nachdem in der Großgruppe Lerntipps etc. gegeben wurden – einzeln oder in Kleingruppen beraten. Dabei werden Ursachen erforscht, wie Lücken zustande gekommen sind, und es wird gemeinsam  überlegt, wie eine Verbesserung von Arbeitstechniken und Leistung erfolgen könnte (z. B. Erstellung von Lernplänen). Die Schülerinnen und Schüler werden von den beratenden Lehrkräften das zweite Halbjahr über betreut und haben somit die Chance, ihre Lücken zu schließen.

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