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Die Schüler sind im Geiste der Demokratie … zu erziehen.“ Die Verwirklichung dieses durch die Bayerische Verfassung (Art. 131) vorgegebenen Grundsatzes wird im Gymnasium nicht nur durch das Leitfach der politischen Bildung, die Sozialkunde, geleistet. Die übergeordnete Zielsetzung, „die Schüler auf der Grundlage des Menschenbildes der Demokratie zu eigenverantwortlichem Handeln, Urteilsfähigkeit und zur Übernahme von Verantwortung in der Gesellschaft zu erziehen“ gilt für die Schule insgesamt und setzt nicht erst bei den Zehntklässler/-innen an. Bereits die Klassen- und Schülersprecherwahl, Gremien wie die SMV, der Elternbeirat, Personalrat und das Schulforum lassen demokratische Strukturen in der Schule erkennen. Doch wie weit gehen Mitsprache und Mitbestimmung der am Schulleben Beteiligten wirklich? Wodurch sind sie in der Praxis beschränkt? Welche Konsequenzen hat die Orientierung am „Menschenbild der Demokratie“ für den Schulalltag? Wie steht es mit Grundsätzen wie Chancengleichheit und Gleichberechtigung von Jungen und Mädchen? Wie kann Pluralismus in der Schule ge- und erlebt werden? Wie weit geht die Transparenz? Wo stößt sie auf Grenzen z.B. des Persönlichkeitsschutzes? Diesen und weiteren Fragen wollen wir an den Pädagogischen Abenden Im Schuljahr 2011/12 nachgehen. |
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