Christian-Ernst-Gymnasium Erlangen

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Hausordnung

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Auszüge aus der Hausordnung

  • Entsprechend der Schul- und Hausordnung dürfen weder gefährliche Gegen­stände noch solche, die den Unterricht oder die Ordnung der Schule stören können, mitgebracht werden. Wir werden solche Dinge einstweilen dem Schüler oder der Schülerin wegnehmen und erst später an die Erziehungsberechtigten zurückgeben. Bitte werfen Sie ein Auge darauf: Spielzeug, Messer oder gar „Softair“-Waffen gehören nicht in die Schule! Bei bestimmten Waffen (Faustmesser, Butterfly-Messer, Wurfsterne, Fallmesser, bestimmte Elektroschocker) ist bereits der Besitz strafbar.
  • Handys müssen nicht nur im Unterricht, sondern auch außerhalb des Unterrichts und auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet bleiben. „Stumm schalten“ genügt nicht. Im anderen Falle werden sie dem Schüler oder der Schülerin abgenommen, in der Schule verwahrt und den Erziehungsberechtigten ausgehändigt (dem Schüler oder der Schülerin selbst erst nach einer Woche). Dieses Vorgehen ist vom Gesetz gedeckt (Art. 56 Abs. 5 BayEUG: „vorübergehend einbehalten“). Selbstverständlich ist auch jede Verwendung der Foto-, Film- oder der akustischen Aufnahmefunktion in der Schule und auf dem gesamten Schulgelände verboten.  Wenn eine besondere Veranlassung besteht (z.B. wenn Schüler ihre Eltern anrufen sollen), kann der unterrichtende oder Aufsicht führende Lehrer dies erlauben. Er muss jedoch ausdrücklich um Erlaubnis gebeten werden. Bei schriftlichen Prüfungsarbeiten, also bei Schulaufgaben, Stegreifaufgaben, Kurzarbeiten müssen Handys in der Mappe bleiben. Auch in ausgeschaltetem Zustand dürfen sie nicht am Arbeitsplatz des Schülers oder sonst irgendwo außerhalb der Schulmappe sein. Bei der Abiturprüfung gelten noch strengere Regelungen: Das Handy darf nicht mit in den Prüfungsraum genommen werden. Während der Prüfung  kann es im Sekretariat verwahrt werden. Jeder Verstoß gegen diese Regeln wird als Bereithaltung nicht zugelassener Hilfsmittel und damit als Unterschleif gewertet, mit der zwingenden Folge, dass zumindest die betroffene Prüfung mit Note 6 bewertet wird.
  • Die gleiche gesetzliche Regelung gilt auch für alle digitalen Speichermedien. Betroffen sind etwa mp3-Player.
  • Im Sinne der Schonung der Umwelt sind wir bestrebt, die Müllmenge zu reduzieren. Wir bitten deshalb die Eltern, ihren Kindern keine Pausenverpflegung mitzugeben, die aufwändige Verpackungen hat. Aus Sicherheitsgründen dürfen Glasflaschen nicht aus der Pause mit in die Klassenzimmer oder in die Umkleiden der Sporthalle genommen werden. In den Klassenzimmern wird auf Trennung des Abfalls geachtet.
  • Halten Sie Ihr Kind zu Sauberkeit im persönlichen Bereich und in der Gemeinschaft an. Jeder einzelne Schüler muss daran mitwirken, dass der eigene Platz und die Schule als Ganzes rein gehalten werden. – Die Lehrkräfte vergewissern sich gegen Ende des Unterrichts am Vormittag und am Nachmittag, dass am Boden und unter den Schülerbänken keine Papierreste usw. mehr liegen. Alle Schulmitglieder sind ferner verpflichtet, an der Mülltrennung mitzuwirken. Bei regnerischem Wetter dürfen die unbefestigten Teile des Außengeländes nicht betreten werden.
  • Sportschuhe, die abfärben oder Streifen am Boden verursachen könnten, dürfen in der Turnhalle nicht verwendet werden.
  • Rechtzeitiges Erscheinen zum Unterricht bedeutet, dass man nicht erst um 8:00 Uhr oder ganz knapp vorher kommt. Andererseits sollte ein sehr frühes Erscheinen vermieden werden, da die Klassenzimmer und die Gänge i.d.R. erst  um 7:45 Uhr betreten werden dürfen. Schülerinnen und Schüler, die vorher kommen müssen, halten sich im Hauptbau im Mitteltrakt des Erdgeschosses auf. Sollte die erste Stunde bei einer Klasse ausfallen, halten sich bereits anwesende Schülerinnen und Schüler nicht in den Fluren, sondern in den Speiseräumen des Erweiterungsbaus oder in der Internetecke (Zi. 106) auf.
  • Im Schulgebäude (ausgenommen in Privaträumen) und auf dem Schulgelände ist ein generelles Rauchverbot! Bei Nichtbeachtung der Verfügung muss mit Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG gerechnet werden. Schülerinnen und Schüler, die in zeitlicher und örtlicher Nähe zum Unterrichtsbetrieb außerhalb des Schulgeländes rauchen (z.B. vor den Schuleingängen, vor und gegenüber dem Schulhoftor) müssen wegen Schädigung des Ansehens der Schule ebenfalls mit Ordnungsmaßnahmen rechnen. Selbstverständlich sind auch die übrigen gesetzlichen Rauchverbote (z.B. gemäß Jugendschutzbestimmungen) einzuhalten. Die Altersgrenze für die Abgabe von Tabakwaren und das Rauchen in der Öffentlichkeit ist ab dem 01.09.07 von 16 auf 18 Jahre angehoben worden.
  • An jeder Schule ist eine Lehrkraft damit betraut, den mit Suchtmitteln und Drogen zusammenhängenden Fragen nachzugehen und vor allem für Schüler, die in Not geraten sind, Ansprechpartner zu sein. An unserer Schule ist dies Frau Schönig. Die „Beauftragten für die Suchtprävention“ unterliegen einem besonderen Beratungsgeheimnis.
Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 06. August 2011 um 09:35 Uhr  

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