Christian-Ernst-Gymnasium Erlangen

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Das CEG von A bis Z


Abitur 2010

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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 18. Juli 2008 Az.: VI.8-5 S 5500-6.88 329
1. Die Abiturprüfung 2010 an den Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs findet zu folgenden Terminen statt:

1.1 Schriftlicher Teil
in der Zeit von Donnerstag, dem 6. Mai 2010, mit Freitag, dem 21. Mai 2010.
Bedingt durch den 2. Ökumenischen Kirchentag vom 12. bis 16. Mai 2010 findet am Freitag, dem 14. Mai 2010 keine Prüfung statt.
1.2 Colloquiumsprüfung
in der Zeit von Montag, dem 7. Juni 2010, mit Freitag, dem 11. Juni 2010.
1.3 Die praktischen Prüfungen werden nicht vor Montag, dem 22. März 2010 durchgeführt. Die mündlichen Prüfungen sind bis spätestens Freitag, den 18. Juni 2010 abzuschließen; sie sind erst nach Bekanntgabe der Ergebnisse der vier Abiturprüfungsfächer abzuwickeln.
Die Termine der praktischen und mündlichen Prüfungen werden innerhalb dieses zeitlichen Rahmens vom Prüfungsausschuss festgesetzt.

2. Die Durchführung der Abiturprüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), der Schulordnung für die Abendgymnasien in Bayern (AGSO) und der Schulordnung für die Kollegs in Bayern (KSO), sofern nicht vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus im Einzelfall etwas anderes bestimmt wurde.
Für die Prüfungsanforderungen sind die einschlägigen Lehrpläne in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend, soweit nicht durch zusätzliche fachspezifische Verlautbarungen des Staatsministeriums im Einzelnen weitere Regelungen getroffen wurden.

3. Personen, die an der von ihnen besuchten Schule die allgemeine Hochschulreife nicht erlangen können oder die keiner Schule angehören und sich im Jahr 2010 der Abiturprüfung unterziehen wollen (andere Bewerber im Sinne des § 90 GSO), können die Abiturprüfung im ungeteilten oder im geteilten Prüfungsverfahren ablegen. Andere Bewerber, die die Abiturprüfung im ungeteilten Prüfungsverfahren ablegen wollen oder im Jahr 2009 die Zwischenprüfung bestanden haben und 2010 die Hauptprüfung ablegen wollen (§ 92 GSO), nehmen zu dem unter Nr. 1 angegebenen allgemeinen Termin an der Abiturprüfung teil; andere Bewerber, die sich am Ende des Ausbildungsabschnitts 12/2 der Zwischenprüfung unterziehen wollen, erhalten dazu in der Zeit von Montag, dem 7. Juni 2010, mit Freitag, dem 11. Juni 2010, Gelegenheit.

4. Die Schulen übermitteln dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus bis spätestens 20. Januar 2010 die für die Vorbereitung der Abiturprüfung erforderlichen Angaben (Erfassungsstichtag: 15. Januar 2010). Die Formblätter für die jeweiligen Meldungen erstellen die Schulen mit dem Kollegstufenprogramm (WinKD).

5. Die Entlassung der Abiturienten findet im Schuljahr 2009/10
am Freitag, dem 25. Juni 2010
statt. Die Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife werden unter diesem Datum ausgestellt.
6. Den Schulen wird freigestellt, mit der Durchnahme des Lehrstoffs des Ausbildungsabschnitts 13/2 bereits in der letzten Januarwoche zu beginnen.

 


Zeitplan Abitur 2010

 

Donnerstag, 06. Mai 2010

Grundkurse

Freitag, 07. Mai 2010

Graecum, It, Ru, Sp

Montag, 10. Mai 2010

Ev, K, Isr; G, Sk, G/Sk; WR, Geo; Spo; Ku, Mu

Dienstag, 11. Mai 2010

D

Mittwoch, 12. Mai 2010

E

Montag, 17. Mai 2010

B, Ch

Dienstag, 18. Mai 2010

M

Mittwoch, 19. Mai 2010

Gr, F

Donnerstag, 20. Mai 2010

L, Latinum

Freitag, 21. Mai 2010

Ph

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 02. August 2009 um 07:22 Uhr
 

Absenzen

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Entschuldigung bei Krankheit

Aufgrund der Erfahrungen mit vielen zu spät eingereichten Entschuldigungen wird nochmals eindringlich auf die Schulordnung (§ 36 GSO) verwiesen. Beachten Sie bitte Folgendes:

  • Erkrankt die Schülerin bzw. der Schüler, muss noch vor 8.00 Uhr die Schule telefonisch oder schriftlich (Tel. 09131/53303-0; Fax 09131/53303-11) verständigt werden. Spätestens am dritten Tag ist darüber hinaus der Schule eine schriftliche Entschuldigung zuzuleiten.

  • Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen ist bei Wiederbesuch der Schule eine Mitteilung über die gesamte Dauer der Krankheit, bei einer Erkrankung von mehr als 10 Unterrichtstagen ein ärztliches Attest vorzulegen.
  • Wenn sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse auffällig häufen, kann die Schule ein schulärztliches Attest verlangen.

  • Ein ärztliches oder schulärztliches Attest kann nur dann als genügender Nachweis anerkannt werden, wenn es auf Feststellungen beruht, die der Arzt während der Zeit der Erkrankung getroffen hat.

  • In der Kollegstufe muss die schriftliche Entschuldigung spätestens am dritten Tag nach der Abwesenheit  im Kollegstufenbüro vorgelegt werden.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, 31. Oktober 2008 um 17:49 Uhr Weiterlesen...
 

Aufenthaltsräume

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Aufenthaltsräume für Schüler/-innen sind die Speiseräume Zi. N 01 und N 02 im Erweiterungsbau. Dort befinden sich auch Getränkeautomaten. Aus Platzgründen sind diese Räume allerdings während der Essensausgabe von 13.00 bis 14.15 Uhr den Kindern vorbehalten, die ein Mittagessen bestellt haben. Als Stillarbeitsraum in der Mittagspause steht der Raum M 24 zur Verfügung.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, 18. Dezember 2009 um 06:32 Uhr
 

Auslandsaufenthalte

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Eine Reihe von Verbänden und Organisationen (z. B. Bayerischer Jugendring, AEF, Euro-vacances u. a. m.) bieten unterschiedliche Möglichkeiten von Schüleraustausch und Schulbesuchen im Ausland.

Der Bayerische Jugendring beispielsweise unterscheidet Schulbesuchsprogramme auf Gegenseitigkeit, Aufenthalt als „paying guest“ oder Ferienprogramme von Familie zu Familie. Nähere Informationen hierzu bzw. zu den Angeboten anderer einschlägiger Organisatoren (siehe oben) sind an der Schule erhältlich (Ansprechpartnerin ist Frau Klieber).                         

Eine Orientierungshilfe in dem inzwischen unüberschaubar gewordenen Angebot von Sprachreisen bietet die „ABI-Aktion Bildungsinformation“, deren Verbraucherservice von Montag bis Freitag unter der Nummer 0711/2270073 oder 0711/22021630 von jeweils 11.00 – 12.00 Uhr kostenlos zu erreichen ist. Grundsätzlich bleibt aus Kostengründen zu erwägen, Ferienkurse direkt bei ausländischen Schulen, die gleichzeitig die Auswahl der Gastfamilien übernehmen, zu buchen.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, 31. Oktober 2008 um 17:50 Uhr
 

Beratung, Schullaufbahn

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Frau Schindler-Grucza ist ab dem Schuljahr 2009/10 als Beratungslehrkraft tätig. Sie berät Schüler und Eltern in Fragen der Schullaufbahn, bei Lern- und Leistungsproblemen sowie bei Verhaltensauffälligkeiten.

Ihre Sprechstunde findet  nach Vereinbarung in Zimmer 213 statt.

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 02. August 2009 um 16:30 Uhr
 

Besondere Prüfung

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Teilnahmeberechtigung

Zur Besonderen Prüfung können zugelassen werden:
-" Schüler der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums, denen wegen der Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern die Vorrückungserlaubnis nicht erteilt worden ist und die in den übrigen Vorrückungsfächern keine schlechtere Note als 4 erhalten haben " (§ 98 Abs. 1 GSO);
- Wiederholungsschüler der Jahrgangsstufe 10, welche die Besondere Prüfung bereits einmal ohne Erfolg abgelegt haben und erneut die o.g. Bedingungen erfüllen (§ 98 Abs. 7 GSO);
- Wiederholungsschüler der Jahrgangsstufe 10, welche die o.g. Bedingungen zwar nicht in diesem Schuljahr erfüllen,nach dem erstmaligen Durchlauf der Jahrgangsstufe 10 aber erfüllt haben, ohne damals an der Besonderen Prüfung teilgenommen zu haben;

Gemäß § 98 Abs. 2 GSO kann die Besondere Prüfung nur in unmittelbaren Anschluss an den Besuch der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums abgelegt werden.

 

Meldung zur Prüfung
Die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schüler stellen den Zulassungsantrag bei der zuletzt besuchten Schule möglichst noch vor Ferienbeginn, jedoch spätestens eine Woche nach Aushändigung des Jahreszeugnisses (§ 98 Abs. 3 Satz 2 GSO).

 

Aufgabenstellung

Maßgebend für die zentrale Aufgabenstellung sind die Lehrpläne der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums.

Die Prüfung im Fach Deutsch besteht aus

- einer Erörterung oder
- der Erschließung eines poetischen Textes oder
- der Analyse eines nichtpoetischen Textes
jeweils mit Gliederung.

Den Schülern wird dazu je ein Thema zur Wahl gestellt.

Die Prüfung in den Fremdsprachen Englisch und Französisch besteht aus einer schriftlichen Textaufgabe einschließlich einer Sprachmittlung (anstelle der früher gestellten Version), in der Fremdsprache Latein aus einer Übersetzung eines lateinischen Originaltextes (im Schwierigkeitsgrad einer sprachlich und inhaltlich leichteren Cicero-Stelle von ca. 150 Wörtern) in das Deutsche.

Die Prüfung in Mathenmatik umfasst mehrere (unterschiedliche) Teilaufgaben ausschließlich aus dem Kernbereich. Die Inhalte der neuerdings im Lehrplan ausgewiesenen Addita sind somit nicht Gegenstand der Prüfung. Aufgrund des Vorbildcharakters zentral gestellter Prüfungen für alle Leistungserhebungen wird bei der Erstellung der zentralen Aufgaben die neue Aufgabenkultur angemessen berücksichtigt.

Bei der Besonderen Prüfung sind gem. KMBek vom 10.06.2008 Nr. VI.9-5S5500-6.6775 (KWMBl I Nr. 14/2008 Seite 194) folgende Hilfsmittel zugelassen:

Deutsch: Ein Rechtschreibwörterbuch, das nach Erklärung des Verlags die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung vollständig umsetzt.

Englisch, Französisch: Ein vom Staatsministerium genehmigtes ein- und zweisprachiges Wörterbuch

Latein: Ein vom Staatsministerium genehmigtes zweisprachiges Wörterbuch.

Mathematik: Ein netzunabhängiger elektronischer Taschenrechner. Programmierbare Taschenrechner sind nicht zugelassen. (Auf das sog. Taschenrechner-KMS vom 28.03.2007 Nr. VI.7-5S5400.13.1-6.31916 wird verwiesen). Die vom Staatsministerium genehmigte Merkhilfe; eine Formelsammlung darf nicht verwendet werden.

Die Prüfungsaufgaben der letzten Jahre finden Sie unter www.vsbayern.de

 

Rechtsgrundlage

Grundlage der Besonderen Prüfung für Schüler der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums ist Art. 25 BayEUG in Verbindung mit § 98 GSO. Es wird insbesondere auf die Möglichkeiten gem. § 98 Abs. 5 Satz 2 GSO hingewiesen, auf Antrag die erste Fremdsrache durch die zweite Fremdsprache zu ersetzen, die dann auf dem Niveau der ersten Fremdsprache geprüft wird.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, 03. Juli 2009 um 11:51 Uhr
 

Betriebspraktikum

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Schüler und Schülerinnen der 9. Jahrgangsstufe haben die Möglichkeit, im Rahmen eines dreitägigen Praktikums Erfahrungen in der Arbeitswelt Erwachsener zu sammeln. Die Tätigkeit sollte sich auf Unternehmen bzw. Betriebe und solche Einrichtungen beschränken, deren Hauptzweck eindeutig einen Bezug zu den Lerninhalten des Unterrichtsfachs Wirtschaft/Recht aufweist. Dementsprechend kommen große und mittelständische Unternehmen ebenso in Frage wie Gerichte, Anwaltskanzleien usw. Kindergärten und Tierheime sollten aus oben genanntem Grund außen vor bleiben.
Die Teilnahme an einem derartigen Praktikum ist fakultativ; die Nichtinteressierten gehen wie gewohnt in den Unterricht. Die Teilnehmer sind während dieser Zeit versichert, genauso wie an normalen Schultagen auch.
Ausdrücklich sei darauf hingewiesen, dass sich die Schüler und Schülerinnen ihren Praktikumsplatz selbst suchen und keine Vergütung erhalten. Auch kann die W/R-Lehrkraft während der 3 Tage allenfalls bei dem einen oder anderen Betrieb vorbeischauen, keinesfalls aber bei allen.
Während des Praktikums ist eine Art Tagebuch zu führen; darin sollen besondere Vorkommnisse und Erfahrungen stichpunktartig festgehalten werden. Um ein Meinungsbild der Teilnehmer zu erhalten werden die Schüler/-innen gebeten nach Beendigung der "Tätigkeit" einen feedback-Bogen auszufüllen.
Die Ergebnisse und Eindrücke der Teilnehmer der jetzigen 9. Klassen werden ab Anfang März im Netz stehen.
 

Beurlaubungen und Befreiungen

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Beurlaubungen

Schülerinnen und Schüler können in dringenden Ausnahmefällen (Familienjubiläum, Führerscheinprüfung und dgl.) auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schüler/Schülerinnen beurlaubt werden. In allen vorhersehbaren Fällen bitten wir, die Anträge 14 Tage vorher einzureichen, und zwar nicht beim Klassenleiter, sondern über das Sekretariat bei Herrn Lohneiß. Später vorgelegte Anträge auf Unterrichtsbefreiung bei vorhersehbarem Fernbleiben können nicht genehmigt werden.

Ein dafür vorgesehenes Formblatt ist im Sekretariat erhältlich. Eine Beurlaubung kann nur dann ausgesprochen werden, wenn die geplante Abwesenheit vom Unterricht pädagogisch und unterrichtlich vertretbar ist und das Ziel der Beurlaubung nicht ebenso gut in der unterrichtsfreien Zeit erreicht werden kann. Dies gilt auch für einen vorhersehbaren Arzttermin. Ein bereits gebuchter Urlaubsaufenthalt, ein Sprachkurs im Ausland, sonstige Kurse, die noch in die letzten Schultage vor den Ferien hineinreichen, sind keine triftigen Gründe für eine Beurlaubung.

Angesagte Leistungsnachweise verhindern in der Regel eine Befreiung.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 23. Oktober 2008 um 20:17 Uhr Weiterlesen...
 

Bibliotheken

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Die Schülerbibliothek (im Neubau, 1. Stock) leitet Frau Böck, die Eng­lisch­­­­biblio­thek für die Unter-/ Mittelstufe im selben Raum Frau Meißner. Die Stu­dienbibliothek  (für Lehrer und Oberstufenschüler/-innen) führt Herr Hofmann (Zi. K 24), die lernmittelfreie Bücherei Herr Dr. Schöffel (Zi. K 14). Die Öffnungszeiten sind auf den jeweiligen Zimmertüren angegeben.

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 26. Oktober 2008 um 22:17 Uhr
 

Bücher

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s. Schulbücher
Zuletzt aktualisiert am Freitag, 31. Oktober 2008 um 19:47 Uhr
 


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