Pädagogisches Projekt für die 5. Klassen im Rahmen des Programms cre5cendo
Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 01. September 2012 um 09:48 Uhr
Abiturprüfung 2013 - Termine
| Schriftliche Prüfungen |
Freitag, 10. Mai 2013: Abiturprüfung Deutsch
Dienstag, 14. Mai 2013: Abiturprüfung 3. Prüfungsfach
Freitag, 17. Mai 2013: Abiturprüfung Mathematik
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| Kolloquium |
1. Prüfungswoche: Montag, 03., bis Freitag, 07. Juni 2013
2. Prüfungswoche: Montag, 10., bis Freitag, 14. Juni 2013
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| Mündliche Prüfungen |
spätestens bis Freitag, 21. Juni 2013 |
| Praktische Prüfungen |
Durchführung nicht vor dem 18. März 2013 |
| Entlasstermin |
Freitag, 28. Juni 2013
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Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 01. September 2012 um 09:53 Uhr
Entschuldigung bei Krankheit
Aufgrund der Erfahrungen mit vielen zu spät eingereichten Entschuldigungen wird nochmals eindringlich auf die Schulordnung (§ 36 GSO) verwiesen. Beachten Sie bitte Folgendes:
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Erkrankt die Schülerin bzw. der Schüler, muss noch vor 8.00 Uhr die Schule telefonisch oder schriftlich (Tel. 09131/53303-0; Fax 09131/53303-11) verständigt werden. Spätestens am dritten Tag ist darüber hinaus der Schule eine schriftliche Entschuldigung zuzuleiten.
- Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen ist bei Wiederbesuch der Schule eine Mitteilung über die gesamte Dauer der Krankheit, bei einer Erkrankung von mehr als 10 Unterrichtstagen ein ärztliches Attest vorzulegen.
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Wenn sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse auffällig häufen, kann die Schule ein schulärztliches Attest verlangen.
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Ein ärztliches oder schulärztliches Attest kann nur dann als genügender Nachweis anerkannt werden, wenn es auf Feststellungen beruht, die der Arzt während der Zeit der Erkrankung getroffen hat.
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In der Oberstufe muss die schriftliche Entschuldigung spätestens am dritten Tag nach der Abwesenheit im Oberstufenbüro vorgelegt werden.
Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 01. September 2012 um 09:53 Uhr
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Aufenthaltsräume für Schüler/-innen sind die Speiseräume Zi. N 01 und N 02 im Erweiterungsbau. Dort befinden sich auch Getränkeautomaten. Aus Platzgründen sind diese Räume allerdings während der Essensausgabe von 13.00 bis 14.15 Uhr den Kindern vorbehalten, die ein Mittagessen bestellt haben. Als Stillarbeitsraum in der Mittagspause steht der Raum 105 zur Verfügung.
Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 01. September 2012 um 09:54 Uhr
Eine Reihe von Verbänden und Organisationen (z. B. Bayerischer Jugendring, AEF, Euro-vacances u. a. m.) bieten unterschiedliche Möglichkeiten von Schüleraustausch und Schulbesuchen im Ausland.
Der Bayerische Jugendring beispielsweise unterscheidet Schulbesuchsprogramme auf Gegenseitigkeit, Aufenthalt als „paying guest“ oder Ferienprogramme von Familie zu Familie. Nähere Informationen hierzu bzw. zu den Angeboten anderer einschlägiger Organisatoren (siehe oben) sind an der Schule erhältlich (Ansprechpartnerin ist Frau Seyfferth).
Eine Orientierungshilfe in dem inzwischen unüberschaubar gewordenen Angebot von Sprachreisen bietet die „ABI-Aktion Bildungsinformation“, deren Verbraucherservice von Montag bis Freitag unter der Nummer 0711/2270073 oder 0711/22021630 von jeweils 11.00 – 12.00 Uhr kostenlos zu erreichen ist. Grundsätzlich bleibt aus Kostengründen zu erwägen, Ferienkurse direkt bei ausländischen Schulen, die gleichzeitig die Auswahl der Gastfamilien übernehmen, zu buchen.
Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 01. September 2012 um 09:54 Uhr
Frau Schindler-Grucza ist am CEG als Beratungslehrkraft tätig. Sie berät Schüler und Eltern in Fragen der Schullaufbahn, bei Lern- und Leistungsproblemen sowie bei Verhaltensauffälligkeiten.
Ihre Sprechstunde findet nach Vereinbarung in Zimmer 213 statt.
Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 01. September 2012 um 09:56 Uhr
Wir legen im Rahmen unseres Schulprofils besonderen Wert auf den Bereich der individuellen und ganzheitlichen Förderung. Daher bieten wir Schülerinnen und Schülern ein breites Angebot an Einzelberatung innerhalb der Schule. Neben den Fachlehrkräften sowie den Klassenleiter/-innen Ihrer Kinder können Sie sich vertrauensvoll an folgende Personen wenden ((Kontaktaufnahme entweder über die wöchentlichen Sprechstunden oder telefonisch über das Sekretariat: 09131/533030):
| Frau Isa Franz-Berlin |
Schulpsychologin
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| Frau Schindler-Grucza |
amtierende Beratungslehrerin, Mitglied des pädagogischen Teams "Angstfrei lernen" |
| Frau Dr. Kuen |
Stellvertretende Schulleiterin, zuständig für pädagogische Sonderfälle, ausgebildete Beratunslehrkraft, Mitglied des pädagogischen Teams "Angstfrei lernen", Seminarlehrerin für Psychologie |
| Frau Laudi |
ehemalige Beratungslehrerin, Mitglied des pädagogischen Teams "Angstfrei lernen" |
| Herr Schwarzmann |
Mitarbeiter in der Schulleitung, Diplompädagoge, Mitglied des pädagogischen Teams "Angstfrei lernen", Seminarlehrer für Pädagogik
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Frau Sopalidou
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Verbindungslehrerin für die Unter- und Mittelstufe (Klassen 5-9) |
| Herr Cramer |
Verbindungslehrer für die Oberstufe (Klassen 10-12) |
| Herr Hofmann |
Stufenbetreuer für die Unterstufe (Klassen 5-7) |
| Herr Joa |
Stufenbetreuer für die Mittelstufe (Klassen 8-10) |
| Herr Englhardt, Herr Hampp |
Oberstufenkoordinatoren
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Weitere nützliche Links zu außerschulischen Beratungsstellen finden Sie unter unseren Weblinks.
Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 01. September 2012 um 09:56 Uhr
Teilnahmeberechtigung Zur Besonderen Prüfung können zugelassen werden: -" Schüler der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums, denen wegen der Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern die Vorrückungserlaubnis nicht erteilt worden ist und die in den übrigen Vorrückungsfächern keine schlechtere Note als 4 erhalten haben " (§ 98 Abs. 1 GSO); - Wiederholungsschüler der Jahrgangsstufe 10, welche die Besondere Prüfung bereits einmal ohne Erfolg abgelegt haben und erneut die o.g. Bedingungen erfüllen (§ 98 Abs. 7 GSO); - Wiederholungsschüler der Jahrgangsstufe 10, welche die o.g. Bedingungen zwar nicht in diesem Schuljahr erfüllen,nach dem erstmaligen Durchlauf der Jahrgangsstufe 10 aber erfüllt haben, ohne damals an der Besonderen Prüfung teilgenommen zu haben; Gemäß § 98 Abs. 2 GSO kann die Besondere Prüfung nur in unmittelbaren Anschluss an den Besuch der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums abgelegt werden.
Meldung zur Prüfung Die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schüler stellen den Zulassungsantrag bei der zuletzt besuchten Schule möglichst noch vor Ferienbeginn, jedoch spätestens eine Woche nach Aushändigung des Jahreszeugnisses (§ 98 Abs. 3 Satz 2 GSO).
Aufgabenstellung Maßgebend für die zentrale Aufgabenstellung sind die Lehrpläne der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums. Die Prüfung im Fach Deutsch besteht aus - einer Erörterung oder - der Erschließung eines poetischen Textes oder - der Analyse eines nichtpoetischen Textes jeweils mit Gliederung. Den Schülern wird dazu je ein Thema zur Wahl gestellt. Die Prüfung in den Fremdsprachen Englisch und Französisch besteht aus einer schriftlichen Textaufgabe einschließlich einer Sprachmittlung (anstelle der früher gestellten Version), in der Fremdsprache Latein aus einer Übersetzung eines lateinischen Originaltextes (im Schwierigkeitsgrad einer sprachlich und inhaltlich leichteren Cicero-Stelle von ca. 150 Wörtern) in das Deutsche. Die Prüfung in Mathenmatik umfasst mehrere (unterschiedliche) Teilaufgaben ausschließlich aus dem Kernbereich. Die Inhalte der neuerdings im Lehrplan ausgewiesenen Addita sind somit nicht Gegenstand der Prüfung. Aufgrund des Vorbildcharakters zentral gestellter Prüfungen für alle Leistungserhebungen wird bei der Erstellung der zentralen Aufgaben die neue Aufgabenkultur angemessen berücksichtigt. Bei der Besonderen Prüfung sind gem. KMBek vom 10.06.2008 Nr. VI.9-5S5500-6.6775 (KWMBl I Nr. 14/2008 Seite 194) folgende Hilfsmittel zugelassen: Deutsch: Ein Rechtschreibwörterbuch, das nach Erklärung des Verlags die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung vollständig umsetzt. Englisch, Französisch: Ein vom Staatsministerium genehmigtes ein- und zweisprachiges Wörterbuch Latein: Ein vom Staatsministerium genehmigtes zweisprachiges Wörterbuch. Mathematik: Ein netzunabhängiger elektronischer Taschenrechner. Programmierbare Taschenrechner sind nicht zugelassen. (Auf das sog. Taschenrechner-KMS vom 28.03.2007 Nr. VI.7-5S5400.13.1-6.31916 wird verwiesen). Die vom Staatsministerium genehmigte Merkhilfe; eine Formelsammlung darf nicht verwendet werden.
Die Prüfungsaufgaben der letzten Jahre finden Sie unter www.vsbayern.de
Rechtsgrundlage Grundlage der Besonderen Prüfung für Schüler der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums ist Art. 25 BayEUG in Verbindung mit § 98 GSO. Es wird insbesondere auf die Möglichkeiten gem. § 98 Abs. 5 Satz 2 GSO hingewiesen, auf Antrag die erste Fremdsrache durch die zweite Fremdsprache zu ersetzen, die dann auf dem Niveau der ersten Fremdsprache geprüft wird.
Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 01. September 2012 um 09:59 Uhr
Schüler und Schülerinnen der 9. Jahrgangsstufe haben die Möglichkeit, im Rahmen eines dreitägigen Praktikums Erfahrungen in der Arbeitswelt Erwachsener zu sammeln. Es findet jährlich an den drei Tagen vor dem Zwischenzeugnis statt (Mi-Fr). Die Tätigkeit sollte sich auf Unternehmen bzw. Betriebe und solche Einrichtungen beschränken, deren Hauptzweck eindeutig einen Bezug zu den Lerninhalten des Unterrichtsfachs Wirtschaft/Recht aufweist. Dementsprechend kommen große und mittelständische Unternehmen ebenso in Frage wie Gerichte, Anwaltskanzleien usw. Kindergärten und Tierheime sollten aus oben genanntem Grund außen vor bleiben. Die Teilnahme an einem derartigen Praktikum ist fakultativ; die Nichtinteressierten gehen wie gewohnt in den Unterricht. Die Teilnehmer sind während dieser Zeit versichert, genauso wie an normalen Schultagen auch. Ausdrücklich sei darauf hingewiesen, dass sich die Schüler und Schülerinnen ihren Praktikumsplatz selbst suchen und keine Vergütung erhalten. Auch kann die W/R-Lehrkraft während der 3 Tage allenfalls bei dem einen oder anderen Betrieb vorbeischauen, keinesfalls aber bei allen. Während des Praktikums ist eine Art Tagebuch zu führen; darin sollen besondere Vorkommnisse und Erfahrungen stichpunktartig festgehalten werden. Um ein Meinungsbild der Teilnehmer zu erhalten werden die Schüler/-innen gebeten nach Beendigung der "Tätigkeit" einen feedback-Bogen auszufüllen.
Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 01. September 2012 um 09:57 Uhr
Beurlaubungen
Schülerinnen und Schüler können in dringenden Ausnahmefällen (Familienjubiläum, Führerscheinprüfung und dgl.) auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schüler/Schülerinnen beurlaubt werden. In allen vorhersehbaren Fällen bitten wir, die Anträge 14 Tage vorher einzureichen, und zwar nicht beim Klassenleiter, sondern über das Sekretariat bei Frau Dr. Kuen. Später vorgelegte Anträge auf Unterrichtsbefreiung bei vorhersehbarem Fernbleiben können nicht genehmigt werden.
Ein dafür vorgesehenes Formblatt ist im Sekretariat erhältlich. Eine Beurlaubung kann nur dann ausgesprochen werden, wenn die geplante Abwesenheit vom Unterricht pädagogisch und unterrichtlich vertretbar ist und das Ziel der Beurlaubung nicht ebenso gut in der unterrichtsfreien Zeit erreicht werden kann. Dies gilt auch für einen vorhersehbaren Arzttermin. Ein bereits gebuchter Urlaubsaufenthalt, ein Sprachkurs im Ausland, sonstige Kurse, die noch in die letzten Schultage vor den Ferien hineinreichen, sind keine triftigen Gründe für eine Beurlaubung.
Angesagte Leistungsnachweise verhindern in der Regel eine Befreiung.
Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 01. September 2012 um 09:59 Uhr
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