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Intensivierungsstunden

Die Intensivierungsstunden sind ein besonderes Kennzeichen des achtjährigen Gymnasiums. Die Aufgabenbeschreibung in der Schulordnung (Anlage 2 zur GSO, Fußnote 9) lautet: Die Intensivierungsstunden sollen den individuellen Lernprozess durch gezieltes Üben, Wiederholen und Vertiefen in kleineren Lerngruppen unterstützen. Zudem bieten sie die Möglichkeit, die Potenziale von besonders Begabten zielgerichteter zu fördern. Bei der Zuordnung zu den Fächern können auch schulische Schwerpunktsetzungen (Schulprofil) berücksichtigt werden. Die Intensivierungsstunden dienen nicht der Vermittlung neuer Lehrplaninhalte. Die Klasse wird jeweils geteilt. Die Intensivierungsstunden werden nicht in die Notenbildung des jeweiligen Faches einbezogen. Natürlich geht es bei den Intensivierungsstunden trotz der fachlichen Anbindung nie ausschließlich um Fachliches, sondern immer auch um den Erwerb allgemeiner Fähigkeiten (z. B. Lerntechniken).

Es wird unterschieden zwischen Pflichtintensivierungen, die für bestimmte Jahrgangsstufen festgelegt sind (am CEG: 5. Jgst. – G9: Englisch, 6. Jgst. – G9: Latein, 7. Jgst. – G8: Englisch, 7. Jgst. – G9: Deutsch), und freiwilligen Intensivierungen. Laut Schulordnung müssen die Schüler/-innen im achtjährigen Gymnasium zwischen der 5. und der 10. JGS neben den für alle verpflichtenden Intensivierungen insgesamt fünf Wochenstunden sog. „flexibler Intensivierungen“ belegen. Diese können entweder aus dem Angebot der freiwilligen Intensivierungsstunden und/oder der Wahlkurse (z. B. Chor, Orchester, Schulspiel) gewählt werden.

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Wahlkurse

Je nach dem zur Verfügung stehenden Stundenbudget, dem Angebot der Lehrkräfte und den Interessen der Schüler/innen können in jedem Schuljahr durchschnittlich 25 Wahlkurse gehalten werden. Das Angebot reicht von Chor, Orchester, Bigband und Schulspiel über Sportkurse wie Klettern oder Squash sowie Sprachkurse in Italienisch, Spanisch, Französisch und Russisch bis hin zu Multimedia-, Photographie- und MINT-Kursen. Die Teilnahme an Wahlkursen wird auch auf die im G8 gültige Belegungspflichtzahl von fünf individuellen „flexiblen“ Intensivierungsstunden von der 5. bis zur 10. Klasse angerechnet.

Jedes Jahr im Juni wird in einem Schreiben über das Wahlkurs-Angebot für das kommende Schuljahr informiert. Die Schülerinnen und Schüler können ihre Wünsche mit einem Formular melden. Die endgültige Festlegung des Wahlfach- und Intensivierungsprogramms wird nach Auswertung der Schülerwünsche entsprechend dem Bedarf und der zur Verfügung stehenden Lehrerstunden sowie dem Gesamtstundenbudget angepasst.

Wer sich für eine freiwillige Intensivierung und/oder ein Wahlfach entschieden hat, verpflichtet sich (spätestens nach der endgültigen Festlegung des Wahlfachprogramms zu Beginn des neuen Schuljahres) zur regelmäßigen Teilnahme, zumindest bis zum Schulhalbjahr. Abmeldungen sind nur im Ausnahmefall durch schriftlichen Antrag über die Schulleitung möglich.

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